Die Kanzlei bleibt zwischen den Feiertagen geschlossen

Der Aufforderung „Stay at home“ der Bundes- bzw. Landesregierung wollen auch wir folgen und damit unseren Beitrag leisten, um gesundheitliche Risiken bestmöglich auszuschließen.

Zwischen den Feiertagen, also vom 24.12.2020 bis 03.01.2021, ist die Kanzlei daher geschlossen.

Dies bitten wir bei Ihrer zeitlichen Planung zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf Einreichung von Unterlagen. Herzlichen Dank und eine ruhige Vorweihnachtszeit.