
Verführerisch ist es, Arbeitnehmern Zuwendungen zukommen zu lassen, die nicht der Steuer unterworfen werden. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer können unter derartige Zuwendungen fallen.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Dr. Thorsten Engel, LL.M. neben seinem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nun auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.
Durch die hohe Abgabenlast (sowohl Belastung mit Lohn- bzw. Einkommensteuern wie auch durch die Sozialversicherungsbeiträge) suchen alle Beteiligten verständlicherweise nach einer Möglichkeit, den hohen Abzügen zu entgehen.
In Zeiten hoher Steuerbelastung und knappen Geldes ist jeder bemüht, auch dem Finanzamt nicht zu viel an Steuern zukommen zu lassen.
Das Finanzgericht Münster hat jetzt wegen der obigen Probleme das Bundesverfassungsgericht angerufen. Immer wenn Vorschriften zu Lasten der Steuerpflichten geändert und Möglichkeiten geschnitten werden, werden Kosten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit abgesetzt, liegt die Vermutung nahe, das irgendwann die Vorschrift vom Verfassungsgericht geprüft wird.