
Kurz vor der letzten Jahreswende ist das neue Erbschaftsteuerrecht vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Eltern hatten – wie weit verbreitet – 1969 ein sogenanntes Berliner Testament errichtet und sich selbst gegenseitig zum Alleinerben des Erstversterbenden und die einzige gemeinsame Tochter zum Schlusserben bestimmt.
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2009 ist ja zum Schluss des Gesetzgebungsverfahrens um Regelungen erweitert worden bei Vererbung selbstgenutzten Wohnraums an Ehegatten und Kinder.
Am 11. Dezember des vorherigen Jahres hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf des neuen
Erbschaftsteuerreformgesetzes veröffentlicht. Nunmehr soll der Bundesrat im April 2008 diesen
Entwurf vorgelegt bekommen.
Insbesondere bei der Erbschaftsteuer wird oft darüber nachgedacht, bei dieser Steuer durch
geschickte Gestaltungen zu sparen. Hier gibt es nämlich eine ganze Reihe von effektiven
Gestaltungsmöglichkeiten.