
Nach den letzten aktuellen Informationen soll die jetzt im Entwurf vorliegende Erbschaftsteuer-
Reform wohl nicht schon im Frühjahr, sondern erst im Sommer 2008 in Kraft treten.
Inzwischen sind die Konturen des neuen Erbschaftsteuergesetzes wohl ziemlich deutlich geworden, so dass auch wohl damit zu rechnen ist, dass die geplante Verkündung des Erbschaftsteuergesetzes Ende März 2008 realisiert ist.
Der Bundesfinanzhof musste sich Ende vorigen Jahres mit der steuerlichen Rechtsfrage beschäftigen, wie sich Schuldübernahmen auswirken (zeitlich befristetes Teilungsverbot nach § 2044 BGB) bei Erbengemeinschaften, wenn vor dem vom Erblasser per Testament festgelegten Termin die Erbengemeinschaft durch Realteilung aufgelöst wird.
Weil offensichtlich zunehmend weniger geheiratet wird, haben die Finanzgerichte immer häufiger mit den Steuerfragen zu tun, die das Zusammenleben von Lebensgefährten betreffen.
Mittelbare Grundstücksschenkungen sind gute Gestaltungsinstrumente, um die Schenkungsteuer wirksam zu mindern. Die Steuer bemisst sich in solchen Fällen nicht nach dem geschenkten nominellen Geldbetrag, sondern nur nach den zumeist deutlich niedrigeren steuerlichen Immobilienwerten.