
Der Bundesfinanzhof hatte sich erneut damit zu beschäftigen, wie Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ihre private Kfz-Nutzung zu versteuern haben.
Ein Pkw gilt in der Regel als neu, wenn maximal 1.000 Kilometer Laufleistung auf dem Tacho stehen.
Gleich zwei aktuelle Urteile beschäftigen sich mit dem Abzug von betrieblichem Aufwand für Fahrzeuge, die entweder in der Anschaffung zu teuer waren oder der sportlichen Unterhaltung dienen.
Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt oder nutzt der Unternehmer einen Firmenwagen auch privat, so muss er diesen Eigenverbrauch grundsätzlich versteuern.
Die Abgabenlast in Deutschland ist sehr hoch. Neben der Lohnsteuer fallen auch Sozialversicherungsbeiträge an, die bis zur Beitragsbemessungsgrenze rund 40 % betragen, von denen rund die Hälfte der Arbeitgeber, der Rest aber der Arbeitnehmer tragen muss.