
Auf Druck des Verfassungsgerichts musste der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen neu regeln. Seit 2010 können die Kosten für eine Basisabsicherung im vollen Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Verführerisch ist es, Arbeitnehmern Zuwendungen zukommen zu lassen, die nicht der Steuer unterworfen werden. Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer können unter derartige Zuwendungen fallen.
Oft besteht der Wunsch, seine Arbeitszeit deutlich zu reduzieren, um sich in der neu gewonnenen Freizeit um familiäre Dinge kümmern zu können. Auch angesichts der hohen Benzinpreise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und der hohen Abgabenlast stellt sich die Frage, ob man nicht beispielsweise einen Tag weniger pro Woche arbeitet – möglichst ohne große finanzielle Einbußen.
Eine Krankheit ist nicht planbar und ein Arzttermin daher während der Arbeitszeit manchmal unvermeidbar. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber für die Abwesenheitszeit des Arbeitnehmers das Entgelt weiter zu zahlen hat, zum anderen, ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist, diese Abwesenheitszeit nachzuarbeiten bzw. einen Abzug dieser Zeit vom Überstunden-/ Mehrarbeitskonto zu dulden.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Dr. Thorsten Engel, LL.M. neben seinem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nun auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.