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	<title>Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte in Recklinghausen - Korte &#38; Partner</title>
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	<description>Korte &#38; Partner</description>
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		<title>Kompetenz im Bereich des Steuerrechts weiter ausgebaut</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Dec 2011 12:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Dr. Thorsten Engel, LL.M. neben seinem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nun auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben unsere Kompetenz im Bereich des Steuerrechts weiter ausgebaut. Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Dr. Thorsten Engel, LL.M. neben seinem Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht nun auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht verliehen.</p>
<p>Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung müssen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Diesen Nachweis hat Herr Dr. Engel nunmehr erbracht.</p>
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		<title>Einladung zum Arbeitgeberseminar der Knappschaft am 17.01.2012</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 16:38:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Vorträge + Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Knappschaft steht Ihnen beratend für alle Fragen rund um das Sozialversicherungsrecht zur Seite. In diesem Zusammenhang lädt sie zu einem Arbeitgeberseminar am Dienstag, 17.Januar 2012 in den Vortragsraum des Knappschaftskrankenhauses Recklinghausen ein.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Knappschaft steht Ihnen beratend für alle Fragen rund um das  Sozialversicherungsrecht zur Seite. In diesem Zusammenhang lädt sie zu  einem Arbeitgeberseminar am Dienstag, 17.Januar 2012 in den Vortragsraum des Knappschaftskrankenhauses Recklinghausen ein.</p>
<p>Weitere Informationen und einen Anmeldebogen entnehmen Sie bitte dem folgenden PDF:</p>
<p><a class="more" href="http://www.korte-partner.de/wp-content/uploads/Knappschaft_17_Januar_2012.pdf" target="_blank">Arbeitgeberseminar der Knappschaft am 17. Januar 2012</a></p>
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		<title>Mandanten-Info IV. Quartal 2011</title>
		<link>http://www.korte-partner.de/mandanten-info-iv-quartal-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 09:01:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandanten-Info]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Themen sind u.a.: Steuertipps und Neuerungen zum Jahresende 2011, Abschluss von Riester- und Rürup-Verträgen 2011, Änderungen beim Kindergeld 2012, Steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer, Kassenführung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr  geehrte Damen und Herren,</p>
<p>das Jahresende 2011 naht. Daher wächst auch  die Dringlichkeit, bezüglich der Steuergestaltung 2011 ggf. noch tätig zu  werden – auch, da der Gesetzgeber zum Jahresende nicht untätig war.</p>
<p>Einige wesentliche Punkte und Tipps wollen  wir Ihnen nachfolgend in Kurzform vorstellen:</p>
<h3>1.   Steuertipps und Neuerungen zum Jahresende  2011</h3>
<h3>a)   …  für Arbeitnehmer</h3>
<ul>
<li>Fahrkarten  für öffentliche Verkehrsmittel für das Jahr 2012 noch im Jahr 2011 zahlen und  somit Aufwand vorziehen,</li>
<li>Werbungskostenpauschbetrag  wird von 920,00 € auf 1.000,00 € rückwirkend für 2011 erhöht,</li>
<li>Vereinfachung  bei der Entfernungspauschale 2012: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd  öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr  jeden Tag einzeln belegen; zukünftig werden nur noch die Jahreskosten  berücksichtigt,</li>
<li>Start der  elektronischen Lohnsteuerkarte: Die Arbeitnehmer sollten ihre elektronische  Lohnsteuerkarte dringend kontrollieren und dem Finanzamt eventuelle Korrekturen  zeitnah mitteilen; falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitgeber ab  Januar 2012 falsche Lohnabrechnungen ausstellt. Häufig fehlt der Hinweis auf  die Kirchensteuer.</li>
<li>Tankgutscheine auch für Minijobber:  Tankgutscheine an Arbeitnehmer werden nunmehr von der Finanzverwaltung  anerkannt. Auch bei Minijobbern kann die Verdienstgrenze von 400,00 € dadurch  erhöht werden.</li>
</ul>
<h3>b)   …für  Privatkrankenversicherte</h3>
<ul>
<li>Privatkrankenversicherte  Steuerzahler können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 30  Monate steuerwirksam noch im Jahr 2011 vorauszahlen und somit ihre Steuerlast  erheblich reduzieren. Darüber hinaus bieten Krankenversicherungen bei  jährlicher (Voraus-) Zahlung einen „Rabatt“ von bis zu 4 %.</li>
</ul>
<h3>c)   …  für Kapitalanleger</h3>
<ul>
<li>Bis  zum 15.12.2011 kann bei jeder depotführenden Bank eine Verlustbescheinigung  beantragt werden; Verluste der einen Bank werden dann noch im gleichen Jahr mit  Gewinn bei anderen Banken verrechnet. Ob dies sinnvoll ist, ist im Einzelfall  zu prüfen.</li>
</ul>
<h3>d)   …  für Vermieter</h3>
<ul>
<li>Ab  2012 müssen die Mieten – auch bei Vermietung an Angehörige – mindestens 66% des  ortsüblichen Niveaus betragen, um nicht den teilweisen Verlust des  Werbungskostenabzuges zu riskieren. Daher ist eine Überprüfung der Mietverträge  &#8211; vor allen Dingen bei einer Vermietung an Angehörige &#8211; dringend anzuraten.</li>
</ul>
<h3>e)   …  für alle Steuerzahler</h3>
<ul>
<li>Aufteilung der Kosten für  Handwerksleistungen: Führt ein Handwerker Renovierungsarbeiten an bzw. in der  selbst genutzten Wohnung durch und betragen die steuerlich abzugsfähigen  Lohnkosten mehr als 6.000,00 €, sollten mit dem Handwerker Teilleistungen  vereinbart werden, ein Teil der Rechnung sollte 2011, ein Teil der Rechnung 2012  bezahlt werden.</li>
<li>Zivilprozesskosten als außergewöhnliche  Belastung: Nach neuester Rechtsprechung können Kosten für einen Zivilprozess  zwangsläufig entstehen und sind somit als außergewöhnliche Belastung steuerlich  abzugsfähig.</li>
<li>Der  Arbeitgeber kann jährlich bis zu 500,00 € pro Arbeitnehmer steuer- und  sozialversicherungsfrei für die Gesundheitsförderung verwenden; hierzu gehören  Krankengymnastik etc. Gemäß einem aktuellen Urteil gehören nicht dazu die  Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios.</li>
</ul>
<h3>f)   …  für Unternehmer</h3>
<ul>
<li>Zeitpunkt der Betriebsaufgabe: Eine  steuerlich wirksame Betriebsaufgabe setzt nunmehr eine ausdrückliche  Aufgabeerklärung voraus. Auf diesem Wege wird ein häufiger Anlass für  Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung beseitigt.</li>
<li>Geschenke an Geschäftsfreunde und  Arbeitnehmer: Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis zu einem Wert von 35,00 €  netto pro Jahr pro Empfänger abzugsfähig. Bei nichtvorsteuerabzugsberechtigten  Unternehmern (Versicherungsvertretern, Ärzten) ist der 35,00 €-Betrag eine  Bruttogrenze. Es gibt auch die Möglichkeit, bei betrieblich veranlassten  höheren Sachzuwendungen eine pauschale Steuer von 30% zzgl. Solidaritätszuschlag  einheitlich für alle Zuwendungen  zu  leisten; auf diese Weise werden Diskussionen mit der Finanzverwaltung  vermieden.</li>
<li>Umsatzversteuerung:  Unternehmer dürfen die Umsatzsteuer erst bei Geldeingang – und nicht bei  Leistungsausführung – abführen, wenn der Umsatz im letzten Jahr nicht mehr als  500.000,00 € betragen hat. Diese Umsatzgrenze war befristet, wird jedoch  nunmehr zeitlich unbeschränkt fortgeführt.</li>
<li>Steuergestaltung  durch Einlagen: Es kann sinnvoll sein, kurz vor einem Jahresende noch Gelder  aus den privaten Bereichen in den Unternehmensbereich zu verlagern. Dies  betrifft zum einen den betrieblichen Schuldzinsabzug, zum anderen die  Möglichkeit, nicht entnommene Gewinne einem ermäßigten Steuersatz zu  unterwerfen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.</li>
</ul>
<h3>2.   Abschluss  von Riester- und Rürup-Verträgen 2011</h3>
<p>Ab 2012 sinkt der  Garantiezins von 2,25% auf 1,75%, darüber hinaus wird die Altersgrenze vom 60.  auf das 62. Lebensjahr angehoben. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2012  abgeschlossen werden.</p>
<p>Auch bei der  betrieblichen Altersvorsorge gilt für Versorgungszusagen, die nach dem  31.12.2011 arbeitsrechtlich verbindlich erteilt werden, nicht das 60., sondern  das 62. Lebensjahr.</p>
<h3>3.   Änderungen  beim Kindergeld 2012</h3>
<p>Für volljährige  Kinder, die eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren und nicht  älter als 25 Jahre sind, gilt bisher die Einkommensgrenze von 8.004,00 €; ab  2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt.</p>
<h3>4.   Abgabe  von Steuererklärungen 2007: Letzte Frist 31.12.2011</h3>
<p>Wer noch keine  Steuererklärung 2007 abgegeben hat, kann dieses noch bis zum 31.12.2011  erledigen. Dies ist eventuell interessant bei Erstattungen z.B. durch Kosten  fürs Erststudium bzw. für die erstmalige Ausbildung (obgleich der Gesetzgeber  dieses ziemlich sicher rückwirkend streichen wird). Dies betrifft auch  Unternehmer, die Restaurationsleistungen anbieten: Die Kriterien, ab wann ein  7%iger bzw. 19%iger Umsatz vorliegt, wurden durch die Rechtsprechung überholt.  Wenn Sie hiervon profitieren wollen, müssen Sie o.g. Frist für das Jahr 2007  zwingend beachten. (Fristbeginn: Jahr, in dem der Steuerbescheid ergangen ist).</p>
<h3>5.   Freistellungsbescheinigung</h3>
<p>Sind Sie in der  Baubranche oder vergleichbar tätig, dann sollte die Freistellungsbescheinigung  bezüglich der Bauabzugssteuer geprüft werden. Diese Bescheinigung kann zum  Jahresende ihre Gültigkeit verlieren.</p>
<h3>6.   Steuerfreie  Leistungen an Arbeitnehmer</h3>
<p>Diesbezüglich haben  wir ein umfangreiches aktuelles Merkblatt mit über 20  Steuertipps erarbeitet. Bei Interesse können  Sie sich dieses kostenlos im Downloadbereich unserer Homepage herunterladen.</p>
<h3>7.   Kassenführung</h3>
<p>Dem Thema Kassenführung  wendet die Finanzverwaltung gerade zunehmenden Augenmerk zu. Für dieses  komplizierte Thema haben wir ebenfalls ein umfangreiches Informationsschreiben  vorbereitet, welches Sie im Internet unserer Kanzlei-Homepage im  Downloadbereich kostenlos herunterladen können.<br />
Für Beratungen stehen  wir jederzeit gerne zur Verfügung.</p>
<h3>8.   Berücksichtigung  von Kinderbetreuungskosten</h3>
<p>Ab dem Jahr 2012 können  Kinderbetreuungskosten einfacher – aber in gleicher Höhe wie bisher – abgesetzt  werden. Ab dem Jahr 2012 werden Kinderbetreuungskosten einheitlich als  Sonderausgaben (2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000,00 € pro Jahr pro Kind)  anerkannt. Dies gilt ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14.  Lebensjahres.</p>
<h3>9.   Nachweis  von Krankheitskosten</h3>
<p>Krankheitskosten können  in gewissen Fällen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn  sie zwangsläufig entstehen. Die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers  genügt für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Ein amtsärztliches Gutachten ist  jedoch zwingend erforderlich bei Kuren, psychotherapeutischen Behandlungen und  medizinischen Hilfsmitteln etc.. Wichtig: Der Nachweis muss vor Beginn der  Heilmaßnahme/Kauf des Hilfsmittels ausgestellt werden.</p>
<h3>10.  Vereinfachung  bei elektronischen Rechnungen</h3>
<p>Die Anforderungen an  eine elektronische Rechnung wurden bereits ab dem 01.07.2011 deutlich  reduziert. Als elektronisch gilt eine Rechnung, die per Mail oder per  Computer/Telefax übersandt wird. Gefordert wird, dass der Rechnungsaussteller  und der Rechnungsempfänger während der jeweiligen Aufbewahrungsfrist die  Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit und die Lesbarkeit des  Rechnungsinhaltes gewährleisten. Nicht mehr erforderlich ist eine elektronische  Signatur.</p>
<h3>11.  Überprüfung  der Rentenbezüge</h3>
<p>Die Finanzverwaltung  NRW hat die Überprüfung der Daten der Rentner abgeschlossen, die steuerlich  registriert sind. Nunmehr werden die Daten der Rentner und Rentnerinnen  überprüft, die bislang steuerlich nicht geführt wurden, da sie keine  Steuererklärung abgegeben haben. Rentner, die keine weiteren Einkünfte außer  der gesetzlichen Rente beziehen und diese 1.550,00 € pro Monat nicht  übersteigt, müssen keine Steuererklärung abgeben (Verdoppelung der Beträge bei  Ehegatten). Alle anderen sollten sich diesbezüglich dringend Gedanken machen.</p>
<h3>12.  Arbeitgeberseminar</h3>
<p>Am Dienstag, den  17.01.2012, veranstaltet die Bundesknappschaft wieder ein Arbeitgeberseminar,  an dem auch wir mit Vorträgen zum Thema Arbeitsrecht „Irrtümer bei  Führungskräften“ und zum Thema Steuerrecht &#8220;Reisekosten und Änderung 2012“  teilnehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.</p>
<p>Scheuen  Sie sich nicht, bei Rückfragen uns anzurufen.</p>
<p><em>Stand Oktober 2011<br />
Alle Angaben ohne Gewähr</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Mitsprache des Arbeitgebers bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation?</title>
		<link>http://www.korte-partner.de/mitsprache-des-arbeitgebers-bei-masnahmen-der-medizinischen-vorsorge-und-rehabilitation/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 08:04:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Fachartikel]]></category>

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		<description><![CDATA[Diskutiert wird immer wieder die Fragestellung, ob eine "Kur" von einem Arbeitgeber genehmigt werden muss bzw. der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann, in welchem Zeitraum die "Kur" genommen werden muss.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h5>Von Dr. Thorsten Engel – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht – veröffentlicht  in der Mitarbeiterzeitung des Prosper-Hospitals</h5>
<p>Diskutiert wird immer wieder die Fragestellung, ob eine &#8220;Kur&#8221; von einem Arbeitgeber genehmigt werden muss bzw. der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann, in welchem Zeitraum die &#8220;Kur&#8221; genommen werden muss.</p>
<p>Der Begriff &#8220;Kur&#8221; wird in diesem Zusammenhang als Oberbegriff für Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation verwendet. Gesetzlicher Anknüp-fungspunkt ist § 9 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Medizinische Vorsorge umfasst Vorsorgeleistungen mit dem Ziel, eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde; Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören zur Krankenbehandlung. Durch den Verweis in § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZ auf die Vor-schriften der §§ 3 -4 a und 6 – 8 EFZG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass Voraussetzung einer Vorsorge- oder Rehabilitations-maßnahme nicht die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ist, jedoch die hierfür geltenden Regeln weitgehend Anwendung finden.</p>
<p>Nach dem EFZG gelten für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit weitestgehend die gleichen Reglungen wie im Falle von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, insbesondere hinsichtlich der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Maßnahme. Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeit würde kein – jedenfalls kein verständiger &#8211; Arbeitgeber auf die Idee kommen, den Arbeitnehmer zu bitten, seine Arbeitsunfähigkeit zu verschieben. Darauf hat der Arbeitgeber keinen Einfluss.</p>
<p>Gleiches gilt auch für die Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Das ergibt sich des weiteren aus § 9 Abs. 2 EFZG, der lediglich den Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme unverzüglich mitzuteilen und ihm einen entsprechenden Bewilligungsbescheid bzw. ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Maßnahme vorzulegen. Allein hierauf hat der Arbeitgeber einen Anspruch, weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Beurteilung, ob dem Grunde nach eine Verschiebung einer solchen Maßnahme – entgegenkommenderweise unter Mitwirkung des Arbeitnehmers – in Betracht kommt, ist eine rein medizinische, und nicht etwa eine des Arbeitgebers. Die Gesundheit des Arbeitnehmers steht im Vordergrund.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mandanten-Info III. Quartal 2011</title>
		<link>http://www.korte-partner.de/mandanten-info-iii-quartal-2011/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 06:18:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mandanten-Info]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.korte-partner.de/?p=435</guid>
		<description><![CDATA[Die Themen sind u.a.: Betriebsprüfung/Kassenführung, Aushilfen, Neue Pfändungsfreigrenzen, Mindestlöhne, Häusliches Arbeitsverhältnis, Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge, Steueroase Schweiz, Grunderwerbsteuererhörung in NRW]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>nachdem die  Ferienzeit vorbei ist und Sie hoffentlich mit neuer Kraft in den Alltag starten  können, möchten wir Ihnen einige aktuelle Tipps und Empfehlungen geben, die sich  u. a. auf Grund der Erfahrungen mit Betriebsprüfungen von Finanzämtern und  Sozialversicherungsträgern herauskristallisiert haben.</p>
<h3>1. Betriebsprüfung/ Kassenführung</h3>
<p>Überall  ist eine verstärkte Prüfungsdichte festzustellen. Bei der Finanzverwaltung  werden in erheblich verstärktem Umfang Daten zusammengeführt und gespeichert  (Renten, Versicherungen, elektronische Übersendung von Gewinnermittlungen,  zukünftig auch Bilanzen). Durch verfeinerte Prüfprogramme sollen Risikogruppen  herausgefiltert werden. Die Finanzämter müssen darüber hinaus die Betriebsprüfungsabteilungen  aufstocken, was leider derzeit zu verzögerten Bearbeitungen der Steuererklärungen  führt. Dies bedeutet eine intensivere Kontrolle der Unternehmen vor Ort. Mit  einer Änderung des Umsatzsteuerrechtes sollen dabei auch unangemeldete  Umsatzsteuernachschauen möglich sein; bei diesen kann dann auch die  Kassenführung überprüft werden. Gerade bzgl. der Ordnungsmäßigkeit der  Kassenführung (und damit die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchführung insgesamt),  entwickeln die Finanzämter großen Ehrgeiz, diese zu versagen, um Hinzuschätzungen  zu ermöglichen. Sie sollten daher alle Formalien einhalten, um diesbezüglichen  Ambitionen des Finanzamts begegnen zu können. Wenn die Eintragungen nämlich  nicht tagesaktuell auf dem Laufenden sind, können Probleme entstehen.</p>
<h3>2. Sozialversicherungsbeiträge nach dem  geschuldeten Entgelt</h3>
<p>Sowohl  Zoll als auch die Rentenversicherung konzentrieren sich auf die Überprüfung, ob  gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne gezahlt werden. Das betrifft bestimmte  Branchen mit allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifverträgen wie  Bauhauptgewerbe, Elektrohandwerk, Abfallwirtschaft, Dachdeckerhandwerk, Maler-  und Lackiererhandwerk, gewerbliche Wäschereien und Gebäudereinigung.</p>
<p>Die  Nichteinhaltung dieser Lohnuntergrenzen kann neben Ordnungswidrigkeiten und  Strafverfahren auch zu einer Überschreitung der Aushilfslohngrenzen mit  beträchtlichen Nachforderungen führen.</p>
<p>Eine  ähnliche Problematik ergibt sich auch bei weiteren allgemeinverbindlichen  Tarifverträgen, die ebenfalls in bestimmten Branchen anzuwenden sind (z. B.  Friseurhandwerk, Gastronomie, Baunebengewerbe).</p>
<p>Wenn  Sie weitere Infos wünschen, sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an.</p>
<h3>3. Aushilfen</h3>
<p>Regelmäßig  wiederkehrende <strong>Problempunkte</strong> betreffen insbesondere folgende Bereiche und Formalien:</p>
<ul>
<li>Auch  Aushilfen haben Anspruch auf <strong>bezahlten  Urlaub</strong>. Der Umfang hängt von der Regelarbeitszeit ab. Auf Wunsch können wir  gerne eine Berechnung im Einzelfall vornehmen.</li>
<li>Das  Führen eines <strong>Lohnkontos mit  Aufzeichnungen</strong> über die <strong>geleisteten  Arbeitszeiten</strong> einschließlich des genommenen bezahlten <strong>Urlaubs</strong> ist dringend zu empfehlen, um Nachforderungen begegnen zu  können. Sie erhalten diese Vordrucke regelmäßig von uns zum Jahreswechsel.  Lassen Sie sich die Konten sofort von den Arbeitnehmern unterschreiben.  Gleiches gilt bei einem Ausscheiden von Aushilfen, da erfahrungsgemäß später  die entsprechenden Erklärungen nur schwer nachzuholen sind.</li>
<li>Wichtig  ist, dass Sie beim Eintritt eines Arbeitnehmers den <strong>Aufnahmebogen</strong> sorgfältig ausfüllen und vom Arbeitnehmer  unterschreiben lassen. Dieser beinhaltet auch eine Verpflichtung des  Arbeitnehmers zur Information über weitere Arbeitsverhältnisse (insbesondere  Minijobverhältnisse). Diese Erklärung sollte auch in zeitlichen Abständen sicherheitshalber  wiederholt werden. Nur so können Sie eventuellen Nachforderungen bei Verstoß  durch den Arbeitnehmer begegnen.</li>
<li>Der  Aufnahmebogen enthält auch einen Hinweis auf die Möglichkeit von Minijobbern,  zur <strong>Rentenversicherungspflicht zu  optieren</strong>. Häufig werden die damit verbundenen <strong>Vorteile </strong>nicht gesehen. Neben dem Abschluss eines <strong>Riester-Vertrages</strong> mit Ausschöpfung der  gesamten steuerlichen Vorteile erhält der Arbeitnehmer auch die <strong>volle soziale Absicherung</strong> beispielsweise bei Erwerbsunfähigkeit für einen vergleichsweise geringen  Beitrag.</li>
<li>Bei  An- und Abmeldungen innerhalb desselben Monats kürzt sich die  400,00 €-Grenze zeitanteilig. Ein Überschreiten führt zur vollen  Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht.</li>
<li>Für  bestimmte Branchen gelten <strong>Sofortmeldungen </strong>vor Arbeitsaufnahme bei Neueinstellungen. Bei Verstoß drohen empfindliche  Sanktionen.</li>
<li>Ein <strong>Verzicht auf Sonderleistungen</strong> (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) sollte mit sozialversicherungsrechtlicher Wirkung  vereinbart werden (Folge: keine Sozialversicherungsbeiträge); arbeitsrechtlich  gilt dieser Verzicht jedoch nicht. Ein Arbeitnehmer könnte demnach die  Sonderleistung beanspruchen.</li>
</ul>
<h3>4.   Hinweise für Arbeitgeber (betrifft  sämtliche Arbeitgeberverhältnisse)</h3>
<p>Die  Hinweise zum Mindestlohn gelten natürlich auch hier ( s. Ziffer 2.).</p>
<p>Vorsicht  sollten Sie walten lassen, wenn Sie Arbeitsvertragsmuster von  Arbeitgeberorganisationen verwenden. Diese enthalten häufig eine Klausel mit  Verweis auf den entsprechend ausgehandelten Tarifvertrag. Die generelle  Verweisung bindet Sie aber möglicherweise in einem Umfang, der gar nicht  gewollt ist. Nur bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und unter bestimmten  Voraussetzungen (hierzu zählt auch die individuelle Vereinbarung über die  Geltung), gelten sämtliche tarifvertraglichen Regelungen. Häufig ist aus  Arbeitgebersicht aber die vollständige Anwendung des Tarifvertrages nicht  interessengerecht (z. B. Formalien, Kündigungsfristen, Urlaubsumfang, sonstige  Sozialleistungen).</p>
<p>Wenn  Sie unsere Vordrucke in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese in unserem  Download-Bereich abrufen (Homepage unter „Service/Downloadbereich“).</p>
<p>Nachdem  mit viel Mühe die erforderlichen Daten gesammelt und aufbereitet wurden, hat  die Bundesregierung jetzt das Bürokratiemonster „ELENA“ gestoppt. Bis zur  endgültigen gesetzlichen Verabschiedung müssen allerdings die Daten weiter  mitgeteilt werden – so die Sozialversicherungsträger -.</p>
<h3>5. Prüfung auch wegen Berufsgenossenschafts-  und Künstlersozialver-sicherungsbeiträgen</h3>
<p>Die  Rentenversicherungsprüfung umfasst seit einiger Zeit auch den Bereich der  Berufsgenossenschaften und der Künstlersozialversicherung. In diesem  Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Unternehmer häufig eine freiwillige Unfallversicherung  bei der BG abschließen können. Ob diese im Hinblick auf die Tarifgruppen und das  Risiko von Berufsunfällen interessant ist, müssen Sie selber entscheiden. Wenn  gleichzeitig auch das private Unfallrisiko abgedeckt werden soll, kann alternativ  über eine private Unfallversicherung nachgedacht werden.</p>
<p>Bei  der Künstlersozialversicherung ist die Prüfungskompetenz ebenfalls der Rentenversicherung  übertragen worden. Auch wenn bislang in der praktischen Prüfungstätigkeit  dieser Bereich noch nicht im Fokus stand, dürften aber in Zukunft wegen der Finanzprobleme  die Prüfer ein besonderes Auge hierauf werfen. Betroffen sind solche  Unternehmer, die Dienstleistungen von „Künstlern“ in Anspruch nehmen. Der  Bereich der Künstler ist dabei weit gefasst (hierzu zählen beispielsweise auch  Web-Designer, Gestalter von Briefbögen und sonstiger Werbung). Eine  Beitragspflicht entsteht allerdings nicht, wenn Auftragnehmer eine GmbH oder  GmbH &amp; Co. KG ist.</p>
<h3>6. Neue Pfändungsfreigrenzen</h3>
<p>Ab  dem 01.07.2011 sind die monatlichen Pfändungsfreigrenzen deutlich erhöht  worden. Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht betragen diese jetzt rund  1.029,00 €. Wer Pfändungen befürchten muss, kann auch die Möglichkeit  eines so genannten Pfändungsschutzkontos bei Banken nutzen. Der  Pfändungsfreibetrag steht Ihnen dann auf dem Bankkonto für jeden Monat zur  Verfügung.</p>
<h3>7.<strong> </strong>Mindestlöhne</h3>
<p>Die  Einhaltung der Mindestlöhne und tarifvertraglich verpflichtenden Leistungen  muss von Ihnen überwacht werden.</p>
<h3>8. Auswirkungen der neuen  Bilanzierungsregelungen ab 2010</h3>
<p>Auf  Grund des BilMoG müssen in vielen Fällen zwei Bilanzen erstellt werden, nämlich  eine Handels- und eine Steuerbilanz. Verträge, die auf den Gewinn Bezug nehmen  ohne Angabe, ob damit Steuer- oder Handelsbilanzgewinn gemeint ist, müssen  entsprechend angepasst werden.</p>
<h3>9. Häusliches Arbeitsverhältnis</h3>
<p>Möglicherweise  bahnt sich eine Änderung der Rechtsprechung  bei der Anerkennung des häuslichen  Arbeitszimmers an. Ein Musterverfahren liegt beim FG Köln zu der Frage, ob  Kosten für ein  teils privat, teils  beruflich genutztes Zimmer zumindest anteilig anzuerkennen sind. Allzu viele  Hoffnungen sollte man sich allerdings nicht machen, da selbst bei einem für die  Steuerpflichtigen positiven Ausgang die Finanzverwaltung häufig unfair mit  einem so genannten „Nicht-Anwendungs-Gesetz“ reagiert.</p>
<h3>10. Änderungen  in der Betrieblichen Altersvorsorge zum 01.01.2012</h3>
<p>Versicherungsförmige  Versorgungsträger dürfen ab dem Jahr 2012 zur Finanzierung von  Versorgungsleistungen nur noch so genannte „Unisex-Tarife“<strong> </strong>anbieten. Dies bedeutet für männliche Versorgungsanwärter, dass  sich ihre Versorgungsleistungen bis zu 16 % je nach Alter verringern. Ferner  wird der Garantiezins von derzeit 2,25 % auf 1,75 % zum 01.01.2012 abgesenkt.  Da die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 65. auf das 67.  Lebensjahr angehoben wurde, gilt auch ab dem 01.01.2012 für Zusagen der betrieblichen  Altersvorsorge die Altersgrenze von 67 Jahren. Des Weiteren gilt bei Zusagen,  die ab dem 01.01.2012 erteilt werden, als Untergrenze nicht mehr das 60.,  sondern das 62. Lebensjahr, ab wann frühestens Altersvorsorge bezogen werden  kann.</p>
<h3>11. Steueroase  Schweiz</h3>
<p>Die  Finanzministerien von Deutschland und der Schweiz haben ein Abkommen zur  Besteuerung deutscher Vermögen in der Schweiz geschlossen, welches Anfang 2013  in Kraft treten soll. Schweizer Banken müssen von deutschen Kunden eine  Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte von 26,375 % kassieren und weiterleiten.  Dieser Satz entspricht der deutschen Kapitalertragsteuer plus  Solidaritätszuschlag. Rückwirkend sollen Steuerflüchtlinge einmalig einen Satz  von 19 – 34 % zahlen – je nachdem, wie lange das Geld in der Schweiz lag und  wie viel noch hinzukam. Wer allerdings bis Ende 2012 seine Schweizer Konten  räumt, wäre hiervon nicht betroffen. Das Inkrafttreten hängt jedoch noch von  der Zustimmung der Parlamente sowie in Deutschland vom Bundesrat ab.</p>
<h3>12. Ausbildungskosten</h3>
<p>Durch  aktuelle überraschende Urteile des BFH können Schüler und Studenten ihre  Ausbildungskosten für z.B. ein Erststudium künftig leichter geltend machen, da  die Kosten nunmehr auch mit späteren Steuerzahlungen verrechnet werden können.  Es verbleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber aus diesen neuen Entscheidungen  macht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.</p>
<h3>13. Vorsicht bei Vergleichsportalen im Internet!</h3>
<p>Vergleichsportale  wie verivox.de, vergleich.de, geld.de oder check24.de sind gut dazu geeignet,  bei korrekter Nutzung und Anwendung erhebliche Ersparnisse u.a. bei den Strom-  und Gaspreisen und Versicherungen zu erzielen.</p>
<p>Gefährlich  ist aber die unreflektierte Übernahme der dort erscheinenden Vorschläge: So landeten  die Firmen Teldafax (Strom), die Kaupthing Bank (Festgelder) oder Ineas  (Kfz-Versicherungen) stets auf den vorderen Rängen der Vergleichsportale;  gemeinsam haben die drei Firmen jedoch, dass sie Pleite gingen und somit auch  Kundengelder (wg. Vorschüssen oder Kautionen) verloren waren.</p>
<h3>14.  <strong>Grunderwerbsteuererhöhung in NRW</strong></h3>
<p>Grundstückskäufe  ab dem 01.10.2011 werden nicht mehr mit 3,5 %, sondern mit 5 % versteuert.</p>
<p>Scheuen  Sie sich nicht, bei Rückfragen uns anzurufen.</p>
<p><em>Stand September 2011<br />
Alle Angaben ohne Gewähr</em></p>
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