Impressum
Korte & Partner
Steuerberater – Wirtschaftsprüfer – Rechtsanwälte
Paulusstr. 24a, 45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/9291-0, Fax: 02361/9291-99
E-Mail: info@korte-partner.de
Eingetragene Partnerschaft
Amtsgericht Essen PR 907
USt-IDNr.: DE219704667
Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und §§ 2, 3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Partner und gesetzliche Vertreter:
- Werner F. Korte, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen Lippe und Wirtschaftsprüferkammer
- Gregor-Bernward Sprißler, Rechtsanwalt (Fachanwalt für Steuerrecht), Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, Steuerberaterkammer Westfalen Lippe und Wirtschaftsprüferkammer
- Dr. Michael S. Korte, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen Lippe und Wirtschaftsprüferkammer
- Dr. Thorsten Engel, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits- und Steuerrecht, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
- Andreas Belz, Steuerberater, Mitglied der Steuerberaterkammer Westfalen Lippe
Die Berufsqualifikationen wurden in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Folgende gesetzliche Bestimmungen kommen zur Anwendung:
- “Steuerberatergesetz” vom 04.11.1975 (BGB1 I S. 2735, zuletzt geändert durch das Altersvermögensgesetz vom 26.06.2001 – BGB1 I S. 1310)
- “Wirtschaftsprüferordnung” vom 05.11.1975 (BGB1 I S. 2803, zuletzt geändert durch das “Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften” vom 16.02.2001 – BGB1 I S. 266)
- “Bundesrechtsanwaltsordnung” vom 01.08.1959 (BGB1 I S. 565, zuletzt geändert durch das “Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen” BGB1 I S. 3574 of 21/13/2001).
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung (BOStB)
- Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (http://www.bstbk.de) oder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (http://www.stbk-nrw.de/Westf-lippe/Index.htm) eingesehen werden.
Der Berufsstand der vereidigten Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Satzung der Wirtschaftsprüferkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers (Berufssatzung)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Wirtschaftsprüferkammer (http://www.wpk.de) eingesehen werden.
Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
- Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
- Rechtsanwaltsordnung – Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de) oder Rechtsanwaltskammer Hamm (http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de) eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Korte & Partner unterhält die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung bei HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich richtet sich danach, welche Tätigkeit (Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung) vorgenommen wird.
a) Räumlicher Geltungsbereich für die Rechtsberatung:
- (1) Deutschland
- (2) Europäisches Ausland
Versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischen Recht;
b) des Rechtsanwaltes vor europäischen Gerichten
- (3) Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
- (4) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
b) Räumlicher Geltungsbereich für die Wirtschaftsprüfung:
- (1) Deutschland
- (2) Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland: Versichert sind Haftpflichtansprüche,
a) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
- (3) Für die zuvor nicht genannten Länder:
a) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
b) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgaberecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
- (4) Weltweit für Haftpflichtansprüche
aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, und zwar maximal in der Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
c) Räumlicher Geltungsbereich für den Bereich des Buchprüfers:
- (1) Deutschland
- (2) Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche,
a) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
- (3) Für die zuvor nicht genannten Länder
a) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
b) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleistung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme.
- (4) Weltweit für die Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
d) Bereich der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen (Steuerberatung):
- (1) Deutschland
- (2) Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland:
Versichert sind Haftpflichtansprüche
a) die vor Gerichten dieser Länder geltend gemacht werden sowie
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts dieser Länder.
- (3) Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfsleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
- (4) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Ausführliche Informationsunterlagen über die Dienstleistungen liegen in der Kanzlei aus und können eingesehen werden.
Webdesign + Programming:
MADE73 – Herne
Internet: www.made73.de
Texterstellung:
Silja Ahlemeyer
Internet: www.silja-ahlemeyer.de
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