Arbeitsrecht:
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung

Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir übernehmen nicht nur die Vertretung  von Arbeitgebern, sondern nehmen uns selbstverständlich auch der rechtlichen Interessen von Arbeitnehmern an.

Für unsere Mandanten leisten wir:

  • eine umfassende Betreuung im Kündigungsschutzrecht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft
  • die betriebsverfassungsrechtliche Beratung von Unternehmen und Arbeitnehmervertretung
  • Beratung und Hilfe bei Re- und Umstrukturierungen, Betriebsänderungen, Fusionen und Betriebsübergängen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • arbeitsgerichtliche Vertretung in Beschlussverfahren oder vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen

Oder haben Sie Fragen zur Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes? Sprechen Sie uns an, wir beantworten Sie Ihnen gern.