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Steuertermine

Das Finanzamt wartet nicht gern. Wir sagen Ihnen, wann Sie beispielsweise die Lohn- und Umsatzsteuer zahlen müssen, um gar nicht erst in die Nähe des Säumniszuschlags zu kommen.

Steuertermine 2012 – PDF-Format
Beitragsnachweise und Fälligkeit der Beiträge für 2012 – PDF-Format

Hinweis: Durch das Steueränderungsgesetz 2003 ist die Zahlungsschonfrist auf drei Tage verkürzt worden.

Ein Säumniszuschlag, der wegen Nichtzahlung bei Fälligkeit entstanden ist, wird bei einer Verspätung bis zu 3 Tagen (Schonfrist) nicht erhoben. Ein Überweisungsauftrag muss so rechtzeitig erteilt werden, dass der fällige Betrag spätestens am letzten Tag der Schonfrist dem Konto der Finanzbehörde gutgeschrieben ist.

Für die Lohn- und Umsatzsteuer ist die Abgabe-Schonfrist am 01.01.2004 entfallen. Bei Bar- und Scheckzahlung entfällt die Schonfrist. Im Übrigen gilt für die Finanzverwaltung ein Steuerzahler, der die Schonfrist regelmäßig ausnutzt, nicht mehr als pünktlicher Steuerzahler. Dies kann zu Auswirkungen beim Erlass von Säumniszuschlägen führen.

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