Steuerstrafverfahren

Die Stichworte Steuer-CDs und Datenabgleich sind in aller Munde. Ist bei unrichtiger Steuererklärung eine Selbstanzeige sinnvoll? Wir beraten unsere Mandanten bei Steuerstrafverfahren und Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Wegen der Personalknappheit in der Finanzverwaltung nähert Deutschland sich den „amerikanischen“ Verhältnissen: Die eingereichten Steuererklärungen werden weniger intensiv überprüft, bei Abweichungen eröffnet das Finanzamt aber schneller ein Steuerstrafverfahren.

Erweiterte Informationsquellen wie Banken-Daten-CDs und auch erweiterte Auskünfte aus vermeintlich sicheren Ländern wie der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein sowie ein verbesserter Datenabgleich zwischen verschiedenen offiziellen Stellen bringen mehr „Transparenz“ in die einzelnen Steuerfälle. Wir helfen beim richtigen Umgang mit der Steuerfahndung und bei der Rückkehr zur Steuerehrlichkeit.