07 Dez Antragsfrist für Verlustbescheinigung 15.12.2020
Posted at 12:54h
in Presse-, Fachartikel
von Dr. Michael Korte
Unterhalten Steuerpflichtige bei mehreren Banken Depots, kann es sich anbieten, Verluste aus dem Depot der einen Bank mit positiven Kapitalerträgen aus Depots bei anderen Banken zur Steuerersparnis zu verrechnen. Damit dieses erfolgt, müssen Anleger zwingend bis zum 15.12.2020 eine entsprechende Verlustbescheinigung der Bank beantragen, bei der das Verlustdepot geführt wird; andernfalls wird die Bank die Verluste nur mit zukünftigen Gewinnen aus dem gleichen Depot vortragen und verrechnen.
Die Verluste gehen also nicht verloren, wirken sich nur ggfls. erst später aus.