Eine Steuer wird nicht fällig

Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 02.02.2007

Nutzungsrecht für Lebensgefährtin löst keine Schenkung aus/ Zeitraum ist unerheblich

Weil offensichtlich zunehmend weniger geheiratet wird, haben die Finanzgerichte immer häufiger mit den Steuerfragen zu tun, die das Zusammenleben von Lebensgefährten betreffen. Nicht selten werden in solchen Fällen von den Partnern entsprechende Absicherungen gefordert. Der Tenor eines rechtskräftigen Urteils des Finanzgerichts München besagt, dass die Einräumung eines Mitbenutzungsrechts an einem bisher schon gemeinsam bewohnten Zweifamilienhaus durch die Lebensgefährtin in steuerlicher Hinsicht aber keine sogenannte freigebige Zuwendung bedeutet.

Finanzgericht widerspricht dem Finanzamt

Im Urteilsfall hatte die Lebensgefährtin dem Kläger ein lebenslanges unentgeltliches Mitbenutzungsrecht an einem Zweifamilienhaus eingeräumt. Die Vereinbarung wurde notariell beurkundet und es erfolgte auch ein entsprechender Eintrag im Grundbuch. Für dieses Wohnrecht setzte das Finanzamt Schenkungsteuer fest. Der Senat des Finanzgerichts widersprach aber der Auffassung der Finanzbeamten. Die Richter sahen in der bloßen Einräumung eines Mitbenutzungsrechts am eigenen Wohnraum keine freigebige Zuwendung. Zur Begründung führten sie an, dass es an einer sogenannten entreichernden Vermögenshingabe fehlen würde. Das Finanzgericht vertrat dabei die Meinung, dass im vorliegenden Sachverhalt lediglich die Nutzung einer Wohnung gestattet wird, welche letztlich ja auch von der Eigentümerin für eigene Wohnzwecke genutzt wird. In einem solchen Fall ist es unerheblich, dass dieses Wohnrecht dinglich gesichert wurde und das Nutzungsrecht lebenslänglich gültig sein sollte. Der Kläger erlangte im Urteilsfall nach Ansicht der Richter vom Finanzgericht München keine vom Fortbestand der Lebensgemeinschaft unabhängige Nutzungsbefugnis. (AZ.: FG München, 22.03.2006, 4 K 1631/04, rkr.)

Stand Februar/ 2007
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