20 März Einige Maßnahmen zur Überstehung der Corona Krise für betroffene Unternehmen
Stand: 24.03.2020, 8:00 Uhr
1. Finanzämter
a) Herabsetzung der 1/11 USt-Vorauszahlung auf 0 Euro – bringt sofortige Liquidität
b) Herabsetzungsanträge lfd. Steuern
c) Stundungsanträge/ Anträge auf Vollstreckungsaufschub
2. Stadt
Stundung / Herabsetzung Gewerbesteuer und sonstige Abgaben (Vergnügungssteuer)
3. Berufsgenossenschaft
Stundungsantrag
4. Kurzarbeitergeld
inklusive der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
5. Förderung KfW-Bank
Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, können Kredite seit dem 23.03.2020 über ihre Hausbank oder Sparkasse beantragen.
6. Hausbank bzw. Sparkasse
a) (temporäre) Erhöhung Kontokorrentrahmen
b) (temporäre) Tilgungsaussetzung für Darlehen
7. Sozialversicherungen
Stundungsanträge, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung
8. Vermieter
Ansprechen, ob Mietstundung oder Mietreduzierung gewährt wird.
Eine geplante Gesetzesänderung soll das Recht der Vermieter auf Kündigung wegen Mietrückständen einschränken. Die Regelung soll allerdings nur temporär gelten. Weitere Infos folgen.
9. Entschädigung Infektionsschutzgesetz
gilt nur im Ausnahmefall (Quarantäne, Absonderung)
10. Finanzspritzen für kleinere Unternehmen
geplant (Bund):
bis fünf Arbeitnehmer 9.000,- €,
bis 10 Arbeitnehmer 15.000,- €
geplant (Land NRW):
bis 50 Arbeitnehmer 25.000,–€
Beschlussfassung und Umsetzung sind für Ende der Woche [=27.03.2020] angekündigt
Dieses soll und kann keine abschließende Liste der möglichen Maßnahmen sein, da nahezu stündlich neue Programme auf den Weg gebracht werden. Alle Maßnahmen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen bzw. anzupassen.
Bei Beratungsbedarf sprechen Sie uns gerne an!
Ihr
Korte & Partner-Team