Energetische Gebäudesanierung verschieben?

von Dr. Michael Korte

Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung sollten Sie energetische Gebäudesanierungen zurückstellen – Hintergrund ist ein neuer vorgesehener § 35 c EStG, der Bestandteil des sogenannte Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Hintergrund sind Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Die Vorschrift soll erstmalig für Baumaßnahmen gelten, mit deren Durchführung nach dem 31.12.2019 begonnen wird oder für die der Bauantrag nach diesem Zeitpunkt gestellt wird. Ausgeschlossen ist eine Mehrfachförderung beispielsweise von zinsvergünstigten Kfw-Darlehn, der Steuerabzug soll insgesamt maximal 40.000,- € betragen.

Ob der vorliegende Entwurf so durchgeht oder ob es Nachbesserungen gibt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall kann es sich lohnen, mit der Sanierung noch einige Monate zu warten.