13 Nov Frist 31.12.2018 für den Rückforderungsanspruch gegen Pensionskassen
Posted at 12:12h
in Presse-, Fachartikel
von Dr. Michael Korte
Haben Rentner nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses einen Pensionskassenvertrag vom Arbeitgeber übernommen und diesen als Versicherungsnehmer selbst weiter geführt, sind die privat finanzieren Rentenansprüche nicht sozialversicherungspflichtig gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BVR 249/15).
Versicherungsnehmer können sich daher die Sozialabgaben für vier Jahre rückwirkend erstatten lassen. Um diese Erstattung jedoch für die vollen vier Jahre zu bekommen, müssen diese Rentner bis zum 31.12.2018 einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Tipp: Bei Zweifeln oder weiteren Fragen steht Dr. Engel in der Kanzlei gerne zur Verfügung.