24 Nov Für Grundbesitz gelten neue Regeln
Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 24.11.2006
Erbschaftsteuer: Bundestag will Bewertung ab dem nächsten Jahr ändern
Die bisherige Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer baute auf die Wertverhältnisse zum 01.01.1996 auf, wobei die Bindung an diese Wertverhältnisse zum 31.12.2006 ausläuft. Nach der vorliegenden Bundestagsdrucksache soll nunmehr die Grundbesitzbewertung geändert werden. Laut Gesetzesbegründung ist mit diesem Gesetzentwurf eine grundsätzliche Neuausrichtung der Ermittlung der Grundbesitzwerte wegen der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vorgesehen. Nicht betroffen von diesem Gesetzentwurf ist ebenfalls die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens.
Aktuelle Wertverhältnisse maßgebend
Künftig werden nicht mehr die Wertverhältnisse auf einen bestimmten Stichtag (bisher 01.01.1996) zu Grunde gelegt, es gelten vielmehr künftig die jeweiligen Verhältnisse auf den betreffenden Zeitpunkt. Auch künftig kann man durch Gutachten etc. einen ggf. niedrigeren Verkehrswert nachweisen, z. B. durch einen Grundstückssachverständigen oder durch den Gutachterausschuss.
Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke
Ab 2007 sollen die jeweilig gültigen Bodenrichtwerte abzüglich eines Abschlages wie bisher in Höhe von 20 % Anwendung finden. Wird noch im Jahr 2006 geschenkt, so sind noch die Bodenrichtwerte per 01.01.1996 maßgeblich. Hier gilt es deswegen zu überprüfen, welche Werte günstiger sind.
Ab 2007 zählt nur aktuelle Miete
Der Steuerwert für bebaute Grundstücke wird ab 2007 unter Zugrundelegung der letzten vertraglich vereinbarten oder üblichen Miete berechnet. Weicht hierbei die tatsächliche Miete um mehr als 20 % nach unten ab, so wird die übliche Miete zu Grunde gelegt. Bis Ende 2006 gilt der Durchschnitt der Mieten der letzten drei Jahre. Wenn die aktuelle Miete im Jahr 2007 deutlich höher ist, kann die Schenkungsteuerbelastung durch diese höhere Bemessungsgrundlage entsprechend steigen. Im Einzelfall kann deswegen hier nur eine Vergleichsvereinbarung helfen bei der Entscheidung, ob Schenkungen noch im Jahr 2006 steuergünstiger sind oder eine Verlagerung in das Jahr 2007 Vorteile bringt. Nach dem Gesetzentwurf soll auch die Bewertung von Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden geändert werden.
Stand November/ 2006
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