14 Dez Geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Posted at 11:16h
in Presse-, Fachartikel
von Dr. Michael Korte
Auf der Finanzministerkonferenz am 21.06.2018 wurden folgende Verschärfungen des Grunderwerbsteuergesetzes vorgeschlagen:
- Senkung der maßgeblichen grunderwerbsteuerlichen Beteiligungsgrenze von bisher 95 % auf 90 % für Anteilsübertragungen
- bei immobilienhaltenden Personengesellschaften auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren sowie
- bei Anteilsvereinigungen in einer Hand von Anteilen an immobilienhaltenden Personen – und Kapitalgesellschaften
- Einführung eines weiteren Ersatztatbestandes bei immobilienhaltenden Kapitalgesellschaften, so dass auch ein Wechsel des Gesellschafterbestandes in Höhe von mindestens 90 % innerhalb von 10 Jahren Grunderwerbsteuer auslöst
- Verlängerung der Haltefristen der Gesellschaftsanteile von 5 auf 10 Jahre bei immobilienhaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften; dazu wird erwogen, die Behaltensfrist in bestimmten Fällen auf bis zu 15 Jahre auszudehnen.
Ob und in welcher Form diese Verschärfungen greifen, steht nicht fest.