Geplante Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

von Dr. Michael Korte

Auf der Finanzministerkonferenz am 21.06.2018 wurden folgende Verschärfungen des Grunderwerbsteuergesetzes vorgeschlagen:

  • Senkung der maßgeblichen grunderwerbsteuerlichen Beteiligungsgrenze von bisher 95 % auf 90 % für Anteilsübertragungen
  • bei immobilienhaltenden Personengesellschaften auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren sowie
  • bei Anteilsvereinigungen in einer Hand von Anteilen an immobilienhaltenden Personen – und Kapitalgesellschaften
  • Einführung eines weiteren Ersatztatbestandes bei immobilienhaltenden Kapitalgesellschaften, so dass auch ein Wechsel des Gesellschafterbestandes in Höhe von mindestens 90 % innerhalb von 10 Jahren Grunderwerbsteuer auslöst
  • Verlängerung der Haltefristen der Gesellschaftsanteile von 5 auf 10 Jahre bei immobilienhaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften; dazu wird erwogen, die Behaltensfrist in bestimmten Fällen auf bis zu 15 Jahre auszudehnen.

Ob und in welcher Form diese Verschärfungen greifen, steht nicht fest.