Hinweise für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien Plus

Stand 10/2021

von G.-B. Sprißler, Rechtsanwalt/Steuerberater

Neben den allgemeinen Coronahilfeprogrammen gibt es auch für die Begründung von Ausbildungsverhältnissen Zuschüsse, nämlich für die Zeit nach dem 01.06.2021 ggfls. eine Ausbildungsprämie von 4.000,- € bzw. bei zusätzlichen Ausbildungsverträgen gegenüber der früheren Anzahl in Höhe von 6.000,- €.

Voraussetzung ist u.a. die Zahlung von Kurzarbeitergeld seit Januar 2020 in einem Zeitpunkt vor Ausbildungsbeginn oder ein Umsatzrückgang seit April 2020 von durchschnittlich 50 % in zwei aufeinanderliegenden Monaten oder durchschnittlich 30 % in fünf zusammenhängenden Monaten im Vergleich zum jeweiligen Zeitraum 2019 vor dem Ausbildungsbeginn.

Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, muss online ein Antrag gestellt werden haben. Die Frist hierfür beträgt drei Monate nach Ablauf des Probezeitraums. Zum Nachweis ist ferner eine Bestätigung der Institution erforderlich, bei der die Ausbildungsverhältnisse gemeldet werden müssen. Für die Frage, ob zusätzliche Ausbildungsverhältnisse geschaffen wurden, geht es um solche Ausbildungsverhältnisse, die über die Probezeit hinaus angedauert haben. Abbrüche in der Probezeit sind also für die Vergleichsberechnung unschädlich.