Mandanten-Info 1. Quartal 2010

Angesichts der Fülle an Gesetzes- und Rechtsprechungsneuerungen erhalten Sie anbeigefügt das erste umfangreiche Mandanteninformationsschreiben für das Jahr 2010. Lassen Sie uns hierzu ergänzend noch einige Punkte hervorheben:

  1. Angesichts der leeren öffentlichen Kassen werden zunehmend rechts-staatliche Prinzipien dem Druck der leeren Kassen geopfert nach dem Motto: der Zweck heiligt die Mittel. So wird die Bundesregierung gestohlene Daten kaufen, um Steuersünder zu überführen – angesichts des zu erwartenden Mehrergebnisses wohl ein lohnenswertes Konstrukt. Vor der Entdeckung kann nur eine rechtzeitige Selbstanzeige bei nicht versteuerten Zinseinkünften vor Bestrafung schützen.
  2. Auf Grund technischer Schwierigkeiten konnte der angekündigte Datenabgleich wegen der Besteuerung von Renten zwischen den Finanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung noch nicht stattfinden. Dieses wird laut internen Informationen aus der Finanzverwaltung direkt nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, also voraus-sichtlich im Mai 2010, erfolgen, so dass Rentner sich ab dann ggf. mit unerfreulicher Post auseinander setzen müssen. Auch hier kann ggf. eine Selbstanzeige vor Entdeckung ratsam sein. Im Visier stehen insbesondere Personen mit Nichtveranlagungs-Anträgen und Besitzer von (Miet-)Immobilien.
  3. Fristverlängerungsanträge z. B. für das Jahr 2008 werden seitens der Finanzverwaltung pauschal abgelehnt, so dass nun Verspätungszuschläge drohen; dieses überrascht schon, da die Finanzverwaltung noch nicht einmal in der Lage ist, bestimmte Steuerveranlagungen für das Jahr 2008 durchzuführen, weil die entsprechenden Programme fehlen. Für das Jahr 2009 gilt dieses insbesondere, da die Finanzverwaltung die Abgeltungsteuer elektronisch noch gar nicht verarbeiten kann.
  4. Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für Unternehmen oft kurzfristig liquiditätsentlastend; für den Arbeitnehmer ist das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, so dass Empfänger von Kurzarbeitergeld eine Einkommensteuererklärung abzugeben haben und Einkommensteuernachforderungen durch das Finanzamt drohen.
  5. Für über 18-jährige Kinder erhalten Eltern nur Kindergeld, sofern gewisse Einkunftsgrenzen bei den Kindern nicht überschritten werden. Diese Grenzen wurden ab 2010 um bis zu 1.074,00? € erhöht, so dass ggf. die Beantragung erneut überprüft werden kann.
  6. Riester– und sogenannte Rürup-Verträge gewährleisten – neben steuerlichen Vorteilen – auch, dass im Falle einer Zwangsvollstreckung oder Insolvenz das Altersvorsorgevermögen nicht angetastet wird. Dieses kann gerade für Selbständige von außerordentlicher Wichtigkeit sein. Darüber hinaus lassen sich mit diesen Instrumenten Kursschwankungen, wie sie an der Börse zu finden sind, fast ausschließen. Für Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.
  7. Durch die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer brauchen Zinseinnahmen eigentlich nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden. Häufig fehlt aber der Kirchensteuerabzug, wenn die Banken von der Religionszugehörigkeit keine Kenntnis hatten. Aber auch wenn der individuelle Steuersatz unter 25 % liegt oder der Sparerpauschbetrag nicht optimal aufgeteilt war, müssen die Zinsen doch wieder in der Einkommensteuererklärung erfasst werden. Die hierfür erforderliche Bescheinigung wird häufig erst ab April oder Mai 2010 durch die Banken versandt. Es besteht aber ohnehin keine Eile, denn wegen EDV-Problemen können die Finanzämter derzeit Kapitalerträge 2009 noch gar nicht programmtechnisch verarbeiten (s. o. Ziffer 3).

Zögern Sie nicht, uns bei Rückfragen zu kontaktieren.

Stand Februar 2010

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