Mandanten-Info August/September 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die Sommermonate auch dafür genutzt, unsere Kanzleihomepage weiter auszubauen. Als besonderen Service bieten wir Ihnen nunmehr Formulare und Checklisten in unserem neuen kennwortgeschützten Download-Bereich auch zum Ausdruck an. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Einlegeblatt zur Kanzleibroschüre.

Laut Pressemitteilung hat in dieser Legislaturperiode die Bundesregierung allein 59 Mal das Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht verändert; daher können wir auch in Zukunft auf umfangreiche Mandanteninformationen leider nicht verzichten. Im Folgenden sind einige wesentliche Punkte dargestellt:

  1. Umsatzsteuer bei Einnahmeüberschussrechnung
    Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die bis zum 10. Januar des Folgejahres geleistet werden, werden steuerlich noch dem alten Jahr zugerechnet. Dieses gilt auch für Lohnsteuer- und Umsatzsteuerzahlungen, wenn dem Finanzamt eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt ist, selbst wenn das Finanzamt das Geld verspätet, das heißt nach dem 10.01., abbucht!
    Tipp: Die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung bei den Finanzbehörden spart nicht nur möglicherweise Säumniszuschläge, sondern auch Steuern!
  2. Gefahr bei falschen Rechnungen
    Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich aus vollständig korrekten Rechnungen; in der Praxis fehlen oft Rechnungsangaben wie das Leistungsdatum, so dass ein Vorsteuerabzug erst nach Rechnungskorrektur möglich ist. Auf unserer Homepage haben wir im Downloadbereich diverse Musterrechnungen eingestellt, so dass Sie die Eingangsrechnungen – und zur Vermeidung von Diskussionen auch Ihre Ausgangsrechnungen – jederzeit prüfen können.
  3. Krankengeld für Selbständige
    Die zum 01.01.2009 vorgenommene Gesetzesänderung, wonach hauptberuflich Selbständige nur einen Wahltarif für den Anspruch auf Krankengeld wählen können, wurde wieder rückgängig gemacht. Nunmehr genügt gegenüber der Krankenkasse die Erklärung, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.
  4. Beitragsbemessung für freiwillig Krankenversichert
    Der Spitzenverband der Krankenkassen lässt nunmehr auch als Nachweis für ein gemindertes Einkommen den Vorauszahlungsbescheid zu. Aus diesem muss sich jedoch eine Einkommensreduzierung um mehr als ¼ des zuletzt festgestellten Einkommens im Einkommensteuerbescheid ergeben.
    Tipp: Für die einstweilige Beitragsbemessung auf der Grundlage des Vorauszahlungsbescheides ist rechtzeitig ein formloser Antrag zu stellen, wir helfen gerne.
  5. Gefahr durch Entgeltnachzahlung für Arbeitgeber bei Minijobber
    Teilweise werden Arbeitgeber in Arbeitsgerichtsverfahren dazu verpflichtet, rückwirkend höheres Arbeitsentgelt zu zahlen, weil beispielsweise das bisherige Gehalt nicht dem branchenüblichen Mindestlohn entsprach. Wird durch diese rückwirkende Entgelterhöhung die 400,00 €-Grenze überschritten, tritt rückwirkend Versicherungspflicht ein. Besonders problematisch für den Arbeitgeber ist, dass er allein für den zurückliegenden Zeitraum nicht nur die Sozialversicherungsanteile des Arbeitgebers, sondern auch die des Arbeitnehmers zu tragen hat.
    Tipp: Unterschreitung der 400,00 €-Grenze bringt Sicherheit
  6. Versorgungsausgleich ab 01.09.2009
    Das Versorgungsausgleichsgesetz tritt zum 01.09.2009 in Kraft. Wer nach einer Scheidung anspruchsberechtigt ist, steht in der Regel zukünftig besser da. Für Anspruchsverpflichtete mit Betriebsrenten ist es daher zweckmäßig, den Scheidungsantrag vor dem 01.09.2009 zu stellen.
  7. Kanzleiinternes
    Entgegen dem Trend stellt unsere Kanzlei in diesem Jahr auch wieder zwei Ausbildungsplätze zur Verfügung; wir freuen uns, ab dem 01.08.2009 Frau Luthe und Herrn Klewe in unserem Team begrüßen zu dürfen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Stand August 2009
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