Mandanten-Info Februar 2009

Zur Jahreswende ist der Gesetzgeber noch einmal sehr aktiv geworden. Von den vielen Änderungen sind insbesondere hervorzuheben

  • das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht,
  • das Jahressteuergesetz 2009 und die
  • Änderungen bei den Meldepflichten für bestimmte Branchen.

1.? ? Verschärfungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Verschärfte Informationspflichten des Arbeitgebers insbesondere auch im Zusammenhang mit der Altersversorgung der Arbeitnehmer; Verstoß kann unter Umständen zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Überarbeitete Aufnahmebögen für Minijobber, Vollzeitkräfte bzw. bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Die Verwendung dieser Erhebungsbögen ist wichtig, um sich als Arbeitgeber gegebenenfalls gegen Vorwürfe zur Wehr zu setzen, nicht bzw. nicht ausreichend die Mitarbeiter informiert zu haben. Auf Wunsch stellen wir Ihnen diese Bögen gerne zur Verfügung.

2.? ? Bekämpfung der Schwarzarbeit

  • Für bestimmte Branchen (z. B. Bau- und Baunebengewerbe, Gastronomie/Beherbergungsgewerbe, Transportgewerbe, Schau-stellergewerbe etc.) sind sogenannte Sofortmeldungen vor Beschäftigung eines Arbeitnehmers abzugeben. Darüber hinaus müssen alle in diesen Branchen tätigen Mitarbeiter Ausweispapiere stets mit sich führen. Hierüber müssen Sie Ihre Arbeitnehmer informieren, und zwar auch schon vor dem 01.01.2009 Beschäftigte.
  • Gemäß einer in 2009 wahrscheinlich in Kraft tretenden EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sind regelmäßige Betriebsinspektionen vorgesehen, drastische Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe drohen dann den Arbeitgebern bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern.

3.? ? Freiwillig gesetzlich Versicherte

  • Ab Januar 2009 werden Beiträge zur Krankenversicherung ausschließlich nach dem letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzt; bei gesunkenen Einnahmen sollte daher für eine Beitragsherabsetzung frühzeitig die ? ? ? Einkommensteuererklärung erstellt werden.
  • Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind, müssen für Krankengeldansprüche ab 2009 einen neuen Antrag stellen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einen Wahltarif anbieten, der den Krankengeldanspruch abdeckt. Entscheidet sich der Selbständige für diesen Wahltarif, ist er für drei Jahre an die gesetzliche Krankenkasse gebunden und verzichtet auf das Sonderkündigungsrecht im Fall von Beitragserhöhungen; in dieser Zeit ist auch ein Wechsel in die private Krankenversicherung nicht möglich. Daher ist es eventuell sinnvoll, sich über Alternativen auch bei der privaten Krankenversicherung zu informieren.

4.? ? Pendlerpauschale

Auf Grund des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist die Finanzverwaltung derzeit damit befasst, die entsprechenden Änderungen umzusetzen. Erfahrungsgemäß zieht sich dies noch einige Wochen hin.

5.? ? Neues GmbH-Recht und Insolvenzrecht

GmbH-Gründungen wurden durch die Umsetzung des MoMiG deutlich vereinfacht und das Stammkapital wurde herabgesetzt, so dass die GmbH-Gründung zunehmend an Attraktivität gewinnt. Trotzdem gibt es auch bei der neuen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Risiken, die nur in Einzelfällen besprochen werden können. Im Zuge der Finanzkrise ist auch die Überschuldungsprüfung bei Kapitalgesellschaften geändert worden.

6.? ? Grundsteuererlass für 2008: Antragsfrist bis 31.03.2009

Nachdem die Gerichte die Voraussetzungen für einen Erlass insbesondere bei strukturellem Leerstand deutlich erleichtert hatten, hat der Gesetzgeber – rückwirkend ab 2008 – die Anpassungsschwelle von 20 % auf 50 % erhöht und den Ermäßigungsanspruch entsprechend verringert.

7.? ? Aufbewahrungsfristen

Eine Übersicht über die ab dem 01.01.2009 zur vernichtenden Unterlagen ist zu Ihrer Orientierung beigefügt.

Scheuen Sie sich bei Fragen bitte nicht, uns anzusprechen.

Stand Februar 2009

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