Mandanten-Info I. Quartal 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber war auch zum Jahresende wieder aktiv und hat einige Änderungen beschert. Diese und die aktuellen Tipps und Tendenzen aus Rechtsprechung und Verwaltung wollen wir Ihnen nachfolgend kurz darlegen:

1.   Gestaltung durch Krankenversicherungsbeiträge

Seit dem 01.01.2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in größerem Umfang als bisher steuerlich als Sonderausgabe abgezogen werden.

Tipp:    Zur Steueroptimierung können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für mehrere Monate vorausgezahlt werden, sofern sie das 2,5-fache des Beitrags für den Veranlagungszeitraum nicht überschreiten. Dient die Vorauszahlung zur Beitragsminderung nach dem 62. Lebensjahr, sind diese  unbegrenzt steuerlich abzugsfähig.

2.   Unfallkosten bei Firmenwagen

Verursacht der Arbeitnehmer mit einem ihm auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen auf einer Privatfahrt einen Unfall, so sind die vom Arbeitgeber getragenen Unfallkosten als geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu versteuern, sofern diese einen Freibetrag von 1.000,00 € überschreiten.

3.   Firmenwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Kann ein Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Arbeitslohn durch die sogenannte 1 %-Regelung zusätzlich für jeden Kalendermonat um 0,03 % des Listenneupreises für jeden Entfernungskilometer. Der Bundesfinanzhof machte den Ansatz des Zuschlages jedoch im Gegensatz zur Finanzverwaltung davon abhängig, dass der Dienstwagen tatsächlich im unterstellten Umfang für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebssitz genutzt wird.

Tipp:    Wird der Dienstwagen nachweislich zu weniger als 15 Tagen im Monat dafür genutzt, wird auf die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Fahrten abgestellt, die zudem niedriger bewertet werden.

4.   Dienstwagen und Krankheit

Das dem Arbeitnehmer eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens ist Teil des geschuldeten Arbeitsentgeltes. Im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers endet das Recht zur Privatnutzung mit dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nichts anderes vereinbart wurde.

Tipp:    Fordern Sie als Arbeitgeber das Kfz zurück, ansonsten sind auch die abgaberechtlichen Konsequenzen zu ziehen.

5.   1 %-Regelung bei Kfz einheitlich oder gar nicht

Nutzt ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug auch für Privatfahrten, ist diese Nutzung grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer kann in einem vereinfachten Verfahren nach der sogenannten 1 %-Regelung ermittelt werden, wonach Bemessungsgrundlage 1 % des Bruttolistenpreises des Neuwagenpreises pro Monat ist. Von diesem Wert ist für die nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten ein Abschlag von pauschal 20 % vorzunehmen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Unternehmer diese Vereinfachungsregelungen insgesamt oder gar nicht in Anspruch nehmen kann. Er kann nicht den Wert der Nutzungsentnahmen nach der 1 %-Regelung ermitteln, dafür aber den prozentualen Abschlag für nicht mit Vorsteuer belasteten Kosten im Einzelnen nachweisen, um so einen höheren Abzug zu erreichen.

6.   Steuerpflicht von Entlassungsentschädigungen

Eine Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis kann unter Anwendung der sogenannten Fünftel-Regelung ermäßigt besteuert werden, wenn es sich um eine Zusammenballung von Einkünften handelt, wonach die Entschädigungsleistungen komplett in einem Veranlagungsjahr zufließen müssen. Der Arbeitnehmer muss ferner durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mehr erhalten, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten würde.

Tipp:    Durch Verlagerung des Auszahlungszeitpunktes lassen sich oft Steuern sparen!

7.   Langjähriger Leerstand einer Immobilie

Der langjährige Leerstand einer Immobilie kann ein Indiz dafür sein, dass es sich um keine konkrete Einkunftserzielungsabsicht handelt mit der Konsequenz, dass Verluste steuerlich nicht anerkannt werden. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes kommt es nicht auf die Gründe für den Leerstand an, vielmehr muss der Hauseigentümer nachweisen, dass er zielgerichtet eine spätere Vermietung der Immobilie anstrebt (Umkehr der Beweislast).

Tipp:    Eine Vermietungsabsicht muss anhand ernsthafter nachhaltiger Bemühung des Eigentümers erkennbar und belegbar sein.

8.   Überprüfung von Rentnern und Pensionären

In 2011 sollen Finanzämter verschärft Rentner und Pensionäre überprüfen, die zwar grundsätzlich steuerpflichtig sind, aber dennoch keine Steuererklärung abgegeben haben. Die Daten werden zentral durch die zentrale Zulagestelle für Altersvermögen, ZfA, versandt; bei dieser Behörde laufen alle Daten in Deutschland zusammen, egal ob aus einer Rentenversicherung oder der betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge. Die Zahlen werden zwar schon seit 2009 an den Fiskus gemeldet, doch wurden erst die Steuererklärungen von Ruheständlern überprüft, die bereits schon Steuererklärungen abgegeben haben.

Tipp:    Generell sind vor allem Senioren mit hohen Renten von den zukünftigen Kontrollen betroffen; wer teure Nachzahlungen inklusive einer Verzinsung vermeiden möchte, sollte schnell eine Erklärung abgeben. Wer ganz sicher gehen will, wählt eine strafbefreiende Selbstanzeige.

9.   Elektronische Lohnbuchhaltung

Lohnfortzahlungsanträge, die auf Grund von Krankheit von Arbeitnehmern bei Krankenkassen gestellt werden, sind ab 2011 nur noch elektronisch im Rahmen der Lohnbuchhaltung möglich.

Tipp:    Lohnfortzahlungsanträge sollen unbedingt zeitnah dem Steuerbüro eingereicht werden, um die Erstattung früh zu erhalten.

10. Verschärfung bei Betriebsprüfungen

Betriebsprüfer führen vor allen Dingen bei Gastronomiebetrieben regelmäßig eine Verprobung durch, wenn sie formale Mängel in der Buchführung feststellen. Die Verprobung kann dann anhand eines inneren Betriebsvergleichs (Nachkalkulation anhand der Vorjahre) oder äußeren Betriebsvergleichs (Vergleich mit anderen Betrieben) erfolgen. Abgerundet werden diese Betriebsvergleiche oft durch Testkäufe, die aber die Verhältnisse des Prüfungszeitraums repräsentativ widerspiegeln müssen. Auffälligkeiten und somit Anlass für eine Betriebsprüfung sind bzw. ist auch der Abgleich der üblichen Rohgewinnauf- und –abschläge des jeweiligen Betriebes im Vergleich zu den sogenannten Richtsatzsammlungen, in denen die Finanzverwaltung die Aufschlagsätze verschiedener Unternehmensbranchen festhält.

11. Einkunftsgrenze bei Kindern

Kinder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Hinblick auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld berücksichtigt werden, wenn sie sich beispielsweise noch in der Berufsausbildung befinden. Eine Berücksichtigung erfolgt regelmäßig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes die Einkunftsgrenze, die im Jahr 2011 8.004,00 € beträgt, fallen die Vergünstigungen (Kindergeld, Kinderfreibetrag) weg. Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Grenze führt zum vollständigen Wegfall der Kindervergünstigung.

Tipp:    Bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes können die entsprechenden Werbungskosten und der Sparerpauschbetrag geltend gemacht werden. Auch gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bzw. zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte. Wird das Kind nach dem 25. Lebensjahr unterstützt, können die Aufwendungen bei den Eltern als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

12. Steuervereinfachungsgesetz 2011

Ein diesbezüglicher Entwurf sieht zahlreiche steuerliche Änderungen vor. Sobald Einzelheiten diesbezüglich feststehen, werden wir Sie entsprechend informieren.

13. Aufbewahrungspflichten

Die 2011 geltenden Aufbewahrungspflichten können Sie unserer Homepage im Downloadbereich entnehmen.

14. Jahresteuergesetz 2010: Die wesentlichen Änderungen

a)   Arbeitszimmer

Erneute Einführung der weitgehend bisher geltenden gesetzlichen Regelungen mit der Einschränkung, dass Kosten bis zu 1.250,00 € abgezogen werden können, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

b)   Veräußerungsgeschäfte

Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs wie beispielsweise Kfz werden nicht mehr von der Spekulationsgewinnbesteuerung erfasst. Entsprechende Spekulationsverluste, die bei einer Anschaffung und Veräußerung eines Pkw´s innerhalb von einem Jahr anfallen, sind somit nicht mehr zu berücksichtigen.

c)   Freistellungsaufträge

Freistellungsaufträge, die ab dem 01.01.2011 gestellt werden, müssen die Steueridentifikationsnummer beinhalten. Vor diesem Stichtag gestellte Anträge verlieren ihre Gültigkeit ab 2016, wenn die Nummer dem Kreditinstitut nicht nachgereicht wird. Wenn die Nummer nicht mehr bekannt ist, kann diese im Internet unter www.identifikationsmerkmal.de erneut erfragt werden.

d)   Verzicht auf Einkommensteuerveranlagung

Trotz Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte wird auf eine Veranlagung verzichtet, wenn der Arbeitslohn 10.200,00 € (19.400,00 € bei Verheirateten) nicht überschreitet.

e)   ELStAM

Lohnsteuerkarten wurden letztmalig für 2010 ausgestellt, das Jahr 2011 ist ein Übergangsjahr. Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für das Jahr 2011. Änderungen beispielsweise der Steuerklasse und Anzahl der Kinderfreibeträge erfolgen ausschließlich durch die Finanzverwaltung, nicht mehr durch die Gemeinden. Die Gemeinde ist nur zuständig bei Änderungen der Meldedaten (Alter, Geburt, Kirchenein- bzw. –austritt).

f)   Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer

Beispielsweise jetzt auch bei der Lieferung von Altmetallen und Gold sowie der Gebäudereinigung.

15. Bücher als Arbeitsmittel

Lehrer können Ausgaben für Bücher und Zeitschriften als Werbungskosten steuerlich ansetzen, wenn die Literatur unmittelbar der Erledigung der dienstlichen Aufgaben dient und ausschließlich bzw. weitaus überwiegend beruflich verwendet wird. Für jedes einzelne Buch muss konkret dargelegt werden, in welcher Klasse bzw. in welchem Fach welches Buch Eingang gefunden hat.

16. Verpflegungsmehraufwendung bei doppelter Haushaltsführung

Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung lässt der Gesetzgeber den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen für jeden Tag der Abwesenheit vom eigenen Hausstand zu. Allerdings ist die Abzugsfähigkeit, so hat es der BFH aktuell bestätigt, auf einen Zeitraum von drei Monaten beschränkt.

17. Steuerfalle bei der Übertragung von Immobilien

Bei der Übertragung des selbstgenutzten Einfamilienhauses von dem Ehemann auf die Ehefrau kann es steuerliche Probleme geben. Der Ehemann war Eigentümer des von ihm und seiner Frau zu eigenen Wohnzwecken genutzten Einfamilienhauses, welches er gegen Zahlung einer lebenslangen Rente auf seine Ehefrau übertrug. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt sie den Abzug des Ertragsanteils der Rentenzahlung als Sonderausgaben. Das Finanzamt lehnte einerseits den steuerlichen Abzug der Sonderausgaben ab, versteuert aber dafür den Ertragsanteil der von der Ehefrau gezahlten Rente als Einnahmen aus wiederkehrenden Leistungen.

Tipp:    Im Rahmen der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge gibt es Gefahren, aber auch Chancen. Wir beraten Sie gerne.

18. Kündigungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Wenn ein Arbeitsverhältnis befristet ist und keine Kündigungsmöglichkeit vorsieht, ist eine ordentliche Kündigung üblicherweise ausgeschlossen. Kündigt der Arbeitgeber trotzdem, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Kündigungsfrist dagegen wehren, sonst verfällt sein Rechtsschutz.

19. Fristen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung wird bei der Nichteinhaltung von steuerlichen Abgabefristen zunehmend rigider und droht Sanktionen wie Verspätungs- und Säumniszuschläge an. Das gilt, obwohl die Finanzverwaltung nicht in der Lage ist, frühzeitig abgegebene Steuererklärungen fertigzustellen. Viele Daten werden zunehmend elektronisch übermittelt beispielsweise von Krankenkassen und Rentenversicherungen, wofür die „Lieferanten“ bis zum 28.02. Zeit haben. Im Regelfall ist daher eine Bearbeitung der selbst frühzeitig abgegebenen Steuererklärungen 2010 erst ab März 2011 möglich.

20. Neuregelungen bei der Selbstanzeige

Die Regierung hat einen Entwurf zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz erlassen, wobei die Selbstanzeige grundsätzlich weiter strafbefreiend möglich ist, die Voraussetzung jedoch erheblich verschärft wurde. Bei Betriebsprüfungen ist somit eine Selbstanzeige bereits ausgeschlossen, wenn die Prüfungsanordnung ergeht und nicht erst – wie in der Vergangenheit –, wenn der Prüfer erscheint. Außerdem müssen „alle Sünden vollumfänglich gebeichtet“ werden. Diese Änderungen sollen bereits zum 01.04.2011 in Kraft treten.

21. Grundsteuererlass

Für Mietausfälle in 2010 muss der Einzelantrag auf Grundsteuerermäßigung bis zum 31.03.2011 gestellt werden. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Hierfür muss der Ertrag um mehr als die Hälfte gemindert werden, so dass die Grundsteuer bis zu 25 % erlassen werden kann.

22. Elterngeld

Aus dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 resultieren erhebliche Einschränkungen beim Elterngeld: beträgt das maßgebliche Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes mehr als 1.200,00 €, wird die Förderung schrittweise von 67 % auf 65 % verringert. Hat die berichtigte Person im letzten Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000,00 € erzielt, entfällt das Elterngeld.

23. Berufsausbildungskosten

Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind steuerlich zu berücksichtigen als Werbungskosten und nicht – wie bisher – als Sonderausgaben. Vorteil dieser geänderten Auffassung der Finanzverwaltung ist, dass eventuell alle Werbungskostenüberschüsse bzw. Verluste mit Einkünften aus zukünftigen Jahren verrechnet werden können und der Abzugsbetrag der Höhe nach nicht beschränkt ist.

24. Teure Fristüberschreitung für GmbH-Geschäftsführer

Offenlegungspflichtige Gesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens 12 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Erfolgt dies nicht fristgemäß, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt. In einem aktuellen Fall wurde die Nachricht um ganze 10 Sekunden überschritten, trotzdem setzte das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld in Höhe von 250,00 € fest.

Tipp:    Rechtzeitige Fertigstellung und Einreichung des Jahresabschlusses spart Zeit und Geld. Es gilt entsprechende Wahlrechte zu nutzen, um die Aussagekraft der offen gelegten Jahresabschlüsse für Dritte zu minimieren.

25. Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen

Unternehmer können sich auch weiterhin in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern. Leider wurden jedoch zum 01.01.2011 die Beiträge deutlich erhöht. Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristete Regelung wurde verlängert.

Tipp:    Es gibt gewisse Fristen und Antragsvoraussetzungen, die es dringend einzuhalten gilt. Für Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

26. Quellensteuer ab 2011

Seit Mitte 2005 tauschen die EU-Staaten und einige Drittstaaten Kontrollmitteilungen über die Kapitalerträge aus. Einige Länder verzichten auf diese Kontrollmitteilung und erheben eine anonyme Quellensteuer; deren Steuersatz steigt ab dem 01.07.2011 von derzeit 20 auf 35 %.

Tipp:    Die Quellensteuer kann nur über die Anlage KAP bei der Steuererklärung angegeben werden und wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

27. Vorsteueraufteilung bei Immobilien

Bei gemischt genutzten Immobilien ist die Vorsteuer aus den Herstellungskosten seit 2004 im Verhältnis der Nutzflächen nach dem Flächenschlüssel aufzuteilen. Eine Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel, die üblicherweise sinnvoll ist, wenn die gewerbliche Miete höher ist als die private Miete, lässt die Finanzverwaltung nur zu, wenn keine andere Zurechnung möglich ist. Dies widerspricht dem EU-Recht, welches den Umsatzschlüssel als Regelaufteilungsmaßstab vorsieht.

Tipp:    Die Frage wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet; entsprechende Fälle sollten offengehalten werden.

Scheuen Sie sich nicht, bei Rückfragen uns anzurufen.

Stand März 2011

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