Mandanten-Info I. Quartal 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch Anfang des neuen Jahres 2012 möchten wir Sie im Nachfolgenden über wesentliche Steuer- und Gesetzesänderungen informieren und Gestaltungshinweise geben:

1. Grundsteuer

Die Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte wird derzeit – erneut – geprüft ohne dass man beurteilen kann, welche Erfolgsaussichten hierfür bestehen. Sollte das Bundesverfassungsgericht tatsächlich zu dem Entschluss kommen, dass die jetzige Einheitsbewertung nicht verfassungsgemäß ist und dass gleichzeitig die Verfassungswidrigkeit rückwirkend besteht, erhalten diejenigen Steuerzahler die Grundsteuer erstattet, die rechtzeitig entsprechende Anträge gestellt haben. Ein Muster steht in unserem Downloadbereich unter „Weiteres“ kostenlos zur Verfügung. Dieser muss bei dem jeweiligen Finanzamt für jede Immobilie gestellt werden. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

2. Kontoabfrage

Die Finanz- und Sozialbehörden nutzen immer mehr die Möglichkeit der elektronischen Kontenabfrage, wovon der Steuerpflichtige in der Regel nichts mitbekommt. Abgefragt werden Stammdaten wie Namen, Geburtsdaten und Anschriften bei den jeweiligen Banken, nicht Kontoumsätze oder Kontenstände. Insbesondere bei Vollstreckungen prüft die Finanzverwaltung, ob der Steuerpflichtige noch Konten hat, die bisher nicht angegeben wurden; auch die Steuerfahndung dürfte sich hierfür sehr interessieren.
Um keine unliebsamen Anfragen oder Überraschungen für in der Vergangenheit irgendwann einmal eröffnete und mittlerweile vergessene Sparbücher zu haben, sollte man sich bemühen, diese sicherheitshalber aufzulösen.

3. Entsorgung von Altakten

Eine Auflistung der Unterlagen, die Sie ab dem 01.01.2012 entsorgen können, finden Sie – wie bisher – kostenlos im Downloadbereich unserer Homepage.

4. Steuervormeldungen rechtzeitig abgeben

Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig verspätete Lohnsteuer- und Umsatzsteueranmeldungen automatisch an die Strafsachenstelle weitergeleitet werden. Dies bedeutet eine deutliche Verschärfung der bisherigen Verwaltungspraxis, so dass dringend darauf geachtet werden muss, die Steueranmeldungen pünktlich und rechtzeitig abzugeben.

5. Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen steuerlich abziehbar

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20% der Aufwendungen, maximal 1.200,- € pro Jahr) kann nach einer Entscheidung des höchsten Steuergerichtes für Arbeiten im Garten eines selbst bewohnten Hauses gewährt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Garten nur gepflegt wird oder ob der Garten neu angelegt wird. Die Voraussetzungen (Rechnung, Überweisung, Lastschrift oder EC-Zahlung) sind weiterhin zu erfüllen.

6. Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Noch im letzten Mandanten-Info hatten wir mitgeteilt, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich abzugsfähig sind, dies hatte der Bundesfinanzhof 2011 entschieden. Aufgrund eines Nichtanwendungserlasses wird dieses steuerzahlerfreundliche Urteil nicht angewendet.  Die Kosten können ausnahmsweise nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit in Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Hier empfiehlt sich ebenfalls gegen die Ablehnung der Anerkennung Einspruch einzulegen, die aber ggf. im Finanzgerichtsweg angefochten werden muss.

7. Steuerfreie Exportumsätze: Wichtige Verschärfungen für Ausfuhrnachweise

Exportlieferungen in andere EU-Staaten oder in das Drittland bleiben umsatzsteuerfrei, wenn der ausführende Unternehmer bestimmte Buch- und Belegnachweise ordnungsgemäß und vollständig führt. Diese Nachweisbestimmungen wurden zum 01.01.2012 grundlegend überarbeitet, wobei eine 6-monatige Übergangsfrist eingeräumt wurde. Bislang waren die Bestimmungen zum Nachweis nur als Sollvorschriften ausgelegt; ab 2012 handelt es sich um Mussvorschriften, so dass bestimmte Nachweise vorliegen müssen, ansonsten ist keine steuerfreie Auslieferung möglich. Bei Lieferung in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist nunmehr neben dem Rechnungsdoppel auch eine sogenannte Gelangungsbestätigung des Abnehmers erforderlich. In dieser Bestätigung soll der Abnehmer den bereits vollzogenen Warentransport bestätigen.
Wie die Gelangungsbestätigung aussehen muss, ist derzeit noch unklar; das Bundesfinanzministerium will ein Muster zur Verfügung stellen. Wir werden dieses nach Erscheinen auf unserer Homepage zum Download anbieten.

8. Einschnitte beim Gründungszuschuss

Arbeitslose Existenzgründer müssen beim Gründungszuschuss erhebliche Einschnitte in Kauf nehmen. Der Gründungszuschuss wurde beispielsweise von einer Pflicht- in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt.
Tipp: Sollte Ihr Antrag abschlägig beschieden werden, empfiehlt sich ebenfalls die Überprüfung durch einen Rechtsanwalt; Dr. Engel steht Ihnen gerne zur Verfügung.

9. Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Ursprünglich sollten die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bereits 2011 eingeführt werden. Aufgrund technischer Probleme wurde dies auf den 01.01.2013 verschoben. Für 2012 gibt es einige Übergangsregelungen: Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzsteuerbescheinigung 2011 (wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale, Freibeträge) gelten auch für das Jahr 2012. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Wenn sich keine Änderungen ergeben, muss nichts weiter veranlasst werden.
Für Berufseinsteiger stellt das Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

10. Steuerliche Berücksichtigung eines Laptops

Nutzt ein Arbeitnehmer einen eigenen Laptop beruflich und privat, können im Regelfall die Verhältnisse der Nutzungsanteile nicht bzw. nicht eindeutig nachgewiesen werden. Gemäß einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist im Wege einer vereinfachenden Handhabung regelmäßig von einer hälftigen Aufteilung auszugehen, so dass 50% der Kosten steuerlich abzugsfähig sind.

Tipp: Der Arbeitgeber kann steuer- und sozialversicherungsfrei einen betrieblichen Laptop auch zur Privatnutzung zur Verfügung stellen.

11. Vermietungsabsicht/spätere Selbstnutzung

Lassen Steuerpflichtige eine bisher vermietete Wohnung umfangreich renovieren und ziehen danach selbst ein, können die Renovierungskosten trotzdem ausnahmsweise als Werbungskosten steuerlich abgezogen werden, wenn sie eindeutig belegen können (durch Vermietungsanzeigen etc.), dass die Renovierung nur in der Absicht vorgenommen wurde, die Wohnung anschließend zu vermieten. 

12. Elektronische Abgabe von Steuererklärungen

Erstmals für das Jahr 2011 sind sämtliche betrieblichen Steuererklärungen elektronisch abzugeben; dieses betrifft insbesondere die Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung (wenn Gewinneinkünfte deklariert werden), die Gewerbesteuer- sowie die Körperschaftsteuererklärung.

13. Neue Mindestlöhne

Die Bundesregierung hat Ende 2011 Verordnungen zum Mindestlohn für weitere Branchen gebilligt. Diese gelten auch für nicht tarifgebundene Firmen. Betroffen sind Firmen der Abfallwirtschaft, im Baugewerbe, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke, Gebäudereini-gungs(haupt)leistungen, Maler- und Lackiererhandwerk, Sicherheitsdienst, Wäschereidienstleistungen und Zeitarbeit. Daneben gibt es ein Mindestentgelt für die Pflegebranche. Bei Nichtbeachtung dieser Mindestlöhne kommt es zu empfindlichen Strafen.

14. Kindergeld-/-Freibetrag Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre

Die Einkommensgrenze für Kinder ist ab 2012 entfallen. Einschränkungen gibt es nur für Kinder, die bereits eine Berufsausbildung/ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben: sie werden für eine weitere Ausbildung/ein weiteres Studium bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Unschädlich sind grundsätzlich sogenannte Ausbildungsdienstverhältnisse, Minijobs und Erwerbstätigkeiten bis zu 20 Stunden pro Woche (Ausweitung bis zu zwei Monate möglich). Die Neuregelungen bieten oft Vorteile, die Tücke aber liegt im Detail: bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Stand Februar 2012
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