18 Feb Mandanten-Info I. Quartal 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
obgleich das Jahressteuergesetz 2013 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet bzw. zunächst gescheitert ist, wollen wir Ihnen nachfolgend die wesentlichen Neuerungen und einige Steuertipps zum Jahresbeginn vorstellen.
1. Startschuss für Pflege-Bahr
Seit dem 01.01.2013 gibt es eine staatlich geförderte private Pflegegeldversicherung. Hier werden ähnlich wie bei den Riester-Verträgen für die betriebliche Altersversorgung, monatliche Zulagen vom Staat gezahlt. Es gibt derzeit erst wenige Versicherungen auf dem Markt, die entsprechende Verträge anbieten. Es kristallisiert sich aber heraus, dass aufgrund der nicht obligatorischen Gesundheitsprüfung diese Verträge für solche Personen vorteilhaft sind, die beispielsweise wegen einer Vorerkrankung keine private Pflegezusatzversicherung zu adäquaten Kosten abschließen können.
2. Klärung des Rentenkontos
Nur wer ein vollständiges Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung hat, kann seinen gesetzlichen Rentenanspruch voll ausschöpfen. Wartet man bis zu einer Klärung des Kontos bis zur Rente, ist es unter Umständen schwierig, noch sämtliche Nachweise beizubringen.
Tipp: Prüfen Sie auf Basis des regelmäßig zugesandten Versicherungsverlaufes, ob alle Versicherungszeiten erfasst sind oder ob es Lücken gibt, insbesondere bezüglich der Berufsausbildung, Kindererziehung
oder beim Krankengeldbezug. Falls Sie Lücken entdecken, sollten Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
Was Sie dazu benötigen und welche Ansprüche das sind, kann Ihnen Rechtsanwalt Dr. Engel aus der Kanzlei gerne erläutern.
3. Wertsicherungsklausel
Wertsicherungsklauseln finden sich in vielfältigen Verträgen wieder, u.a. in Rentenverträgen, Miet- und Pachtverträgen etc. Zum 01.01.2013 hat das statistische Bundesamt eine neue Indizierung vorgenommen, so dass die alten Indices nicht ohne weiteres übertragen werden können.
Für Hilfestellungen, auch bei der Vertragsauslegung oder Neuberechnung von Mieten, Pachten etc. steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sutor gerne zur Verfügung.
4. Minijobs ab 01.01.2013
Zum 01.01.2013 wurde die Geringfügigkeitsgrenze von bisher 400,- € auf 450,- € angehoben, gleiches gilt für die Hinzuverdienstgrenze von Rentnern. Die Änderungen sind vielfältig; sollten Sie diesbezüglich einen Informationsbedarf haben, steht Ihnen auf unserer Homepage ein umfangreiches Merkblatt zum Download zur Verfügung.
Tipp: Änderungen gibt es bezüglich der Rentenversicherungspflicht von Minijobbern bei Neueinstellung oder Gehaltserhöhung ab dem 01.01.2013: Hier sollten Sie unbedingt entsprechende Erklärungen des Minijobbers einholen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
5. Altverluste aus Spekulationsgeschäften
Letztmalig im Jahr 2013 sind Altverluste aus Spekulationsgeschäften vor Einführung der Abgeltungsteuer mit neuen Wertpapiergewinnen verrechenbar; ab dem 01.01.2014 können Verluste aus alten Aktiengeschäften nur noch mit neuen Spekulationsverlusten beispielsweise aus dem Verkauf von Immobilien verrechnet werden.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer depotführenden Bank, ob nicht gezielt Wertpapiere, die einen abgeltungsteuerpflichtigen Buchgewinn aufweisen, in 2013 zur Nutzung der Altverluste umgeschichtet werden sollten.
6. Umstellung SEPA
Ab Februar 2014 sind bei Lastschriften nicht mehr die altbekannte Kontonummer und Bankleitzahl, sondern die neuen IBAN- und BIC-Nummern anzugeben. Dies gilt bereits jetzt schon bei Auslandsüberweisungen.
Nähere Informationen erhalten Sie sicherlich von Ihrer Hausbank. Für Gewerbetreibende gilt es aber zu beachten, dass es insbesondere bei Lastschrifteinzugsermächtigungen Handlungsbedarf gibt. Auch sollte bei der jetzigen Bestellung von Briefbögen ggfls. darauf geachtet werden, dass die jetzt schon bekannten und geltenden Nummern auch auf den Briefbögen, die ab 2014 genutzt werden, erscheinen.
7. ELStAM
Arbeitgeber müssen die Lohnabrechnungen spätestens im (nicht für!) Dezember 2013 auf das neue Verfahren umstellen. Wir werden auf die Mandanten, für die wir die Lohnbuchführung erledigen, im Sommer 2013 zukommen.
Es kann Arbeitnehmern und Arbeitgebern in gleicher Weise nur empfohlen werden, sich zeitnah zu vergewissern, dass die elektronischen Daten, die beim Finanzamt gespeichert sind, korrekt sind. Ansonsten drohen nach der Umstellung erhebliche Abweichungen und Zusatzaufwendungen.
8. Insolvenzrechtlicher Überschuldungsbegriff ab 2014
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd.) müssen grundsätzlich darauf achten, dass die Verbindlichkeiten durch das Gesellschaftsvermögen gedeckt sind; sollte dies nicht der Fall sein (sogenannte Überschuldung), ist grundsätzlich eine Insolvenzantragspflicht zu prüfen. Aufgrund der Wirtschaftskrise ist die Überschuldung kein zwingender Insolvenzantragsgrund, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Diese Regelung galt bis zum 31.12.2013. Nunmehr wurde diese Befristung aufgehoben, so dass diese Regelung zunächst weiter Bestand haben wird.
9. Das betriebliche Eingliederungsmanagement
Arbeitgeber, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, sind verpflichtet, bei krankheitsbedingtem Ausfall eines Mitarbeiters von insgesamt sechs Wochen in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Das Unterlassen hat zwar zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen, jedoch kann es sich z.B. im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens nach krankheitsbedingter Kündigung nachteilig auswirken. Rechtsanwalt Dr. Engel berät Sie gerne bei Bedarf.
10. Risiken bei Photovoltaikanlagen ab 01.04.2012
Bei Photovoltaikanlagen, die ab dem 01. April 2012 in Betrieb genommen werden, drohen steuerliche Nachteile, wenn zunehmend der produzierte Strom selbst verwendet wird. Es droht eventuell die Rückgängigmachung des bisherigen Vorsteuerabzuges.
11. Steuervereinfachungsgesetz 2013
Einige Bundesländer haben einen Gesetzentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz eingebracht, welcher ab 2013 gelten soll.
Die bisherigen monatlichen Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer steuerfrei gewährt werden können wie beispielsweise Benzingutscheine, sollen von 44,- € auf 20,- € verringert werden.
Ein Arbeitszimmer soll zukünftig ohne Einzelnachweis der Kosten in Höhe von 100,- € je Monat steuerlich pauschal geltend gemacht werden können.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bisher Leistungen für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder abgabenfrei ersetzen, wenn diese zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Zukünftig sollen diese Kosten der Höhe nach begrenzt werden, das Kriterium zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn soll jedoch zukünftig entfallen.
Geplant sind auch Einschränkungen der Steuerermäßigung für Handwerksleistungen im eigenen Haushalt.
Zur Zeit liegt nur ein Gesetzenwurf vor, so dass bis zum Inkrafttreten noch mit Änderungen zu rechnen ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
12. Grunderwerbsteuer
Kosten für die Errichtung eines Gebäudes sind in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen ergibt, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück im bebauten Zustand erhält. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand bestätigt und leider der Finanzverwaltung Recht gegeben.
13. Entfernungspauschale nur einmal absetzbar
Auch wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zweimal am Tag von seinem Wohnort zu seiner Arbeitsstelle fahren muss, kann er trotzdem die Entfernungspauschale nur einmal steuerlich absetzen.
14. Entfernungspauschale für Arbeitnehmer
Sofern ein Arbeitnehmer den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und von dort wieder zurück nicht am gleichen Tag zurücklegt, sondern eine Dienstreise anschließt, kann er nicht die volle, sondern nur die hälftige Entfernungspauschale beanspruchen.
15. Reisekosten
Das steuerliche Reisekostenrecht wird sich ab 2014 grundlegend ändern; wir halten Sie auf dem Laufenden.
16. Gestaltungsmissbrauch beim betrieblichen Schuldzinsenabzug
Um seine Überentnahmen zu minimieren, könnte ein Gewerbetreibender theoretisch seinem betrieblichen Girokonto kurz vor Jahresende Geldmittel zuführen, die er dann kurze Zeit nach dem Jahreswechsel wieder entnimmt. Insofern könnte er die Schuldzinsen steuerlich in höherem Umfang absetzen. Der Bundesfinanzhof wertet dieses jedoch als unzulässigen Gestaltungsmissbrauch.
17. Haftungsrisiko für gewerbliche Verkäufer
Der EuGH hatte mit Urteil vom 16.06.2011 entschieden, dass bei Lieferung einer mangelhaften Sache, die eingebaut wurde, der Verkäufer neben dem Ausbau und Abtransport der mangelhaften Sache auch den Einbau der als Ersatz gelieferten Sache schuldet. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass das nur bei einem Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer gilt, nicht aber für Kaufverträge zwischen Unternehmern. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an Herrn Rechtsanwalt Sutor wenden.
18. Grundsteuer
Erlassanträge bei nachhaltiger Mietminderung sind nur bis zum 31.03.2013 möglich; bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Sprißler.
Bezüglich der Erhöhung der Grundsteuer aufgrund der Anhebung der Hebesätze in den Gemeinden ist eine Klage wenig aussichtsreich, dieses wurde unlängst in Selm gerichtlich geklärt.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.