Mandanten-Info I. Quartal 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Errichtung der großen Koalition stellen wir nachfolgend die wesentlichen angedachten Gesetzesvorhaben sowie Gesetzesänderungen und Rechtsprechungsänderungen vor.

1. SEPA

Im Zuge der Umstellung werden wir bei den Mandanten, die uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt haben, demnächst auf SEPA umstellen. Unsere Gläubiger-Identifikations-Nummer lautet E 13 ZZZ 00000164150, die Mandats-/Referenznummer ist identisch mit ihrer hausinternen Mandantennummer.

2. Selbstanzeige

Wer steuerliche Einkünfte nicht oder nicht vollständig angegeben hat, hat bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Möglichkeit, die Einkünfte nachzuerklären und bleibt straffrei. Diese Möglichkeiten sollen verteuert oder zumindest zukünftig erschwert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

3. Aufbewahrungsfrist

Eine Übersicht über die Unterlagen, die ab dem 01.01.2014 vernichtet werden können, finden Sie auf unserer Homepage im Download-Bereich .

4. E-Bilanz

Bilanzen für das Wirtschaftsjahr 2013 sind in 2014 erstmals zwingend elektronisch dem Finanzamt einzureichen. Dafür sind bestimmte Buchungsregeln zu beachten. Sofern Sie Ihre Buchführung selbst erstellen und diese noch nicht auf die E-Bilanzfähigkeit geprüft wurde, sprechen Sie uns bitte an.

5. Krankenversicherung für Arbeitnehmer mit selbstständiger Nebentätigkeit

Vor allem beim Übergang in den Ruhestand stellt sich oft die Frage für (freiwillig) gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, ob Beiträge auf das Arbeitseinkommen/Renteneinkünfte oder zusätzlich auf sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge oder Nebentätigkeiten entfallen. Die Frage wird besonders aktuell, wenn eine sogenannte Photovoltaikanlage auf dem Dach ist, woraus gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Hier gibt es eine sogenannte Verdienstgrenze sowie eine Zeitgrenze, die es zwingend zu beachten gibt. Im Bedarfsfall sprechen Sie uns gerne an.

6. Verkehrsrecht

In der Praxis erleben wir zunehmend, welche grundsätzlichen Fragen und Probleme betreffend Kfz auftauchen, beispielsweise zusammen mit Strafmandaten, Unfällen etc. Mit rechtlichem Beistand lassen sich viele Probleme aus der Welt schaffen bzw. zumindest die Folgen von Verstößen mildern. Als Unfallopfer haben Sie meistens mehr Ansprüche, als Sie denken.

7. Reisekosten 2014

Die neuen Regelungen zu Reisekosten sind von der Finanzverwaltung detailliert erläutert worden für Arbeitnehmer. Üblicherweise gelten die gleichen Regelungen, insbesondere beispielsweise auch die Höhe der Mehrverpflegungsaufwendungen und Abwesenheitszeiten für Unternehmer. Ungeklärt ist allerdings aus der Sicht der Finanzverwaltung noch, ob der Begriff der ersten Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern auch im gleichen Umfang auf Selbstständige übertragen werden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

8. Steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer

Beachten Sie unser aktualisiertes Merkblatt zu steuerfreien Leistungen mit dem Stand zum 01.01.2014 im Download-Bereich unserer Kanzleihomepage.

9. Vollmacht Datenrechtsbank Finanzverwaltung

Ab Frühjahr 2014 ermöglicht es die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen und Steuerberatern, auf dort gespeicherte Daten zuzugreifen. Dies erleichtert uns die Arbeit, wenn die auf Papier vorliegenden Angaben unvollständig sind. Ob die gespeicherten Daten richtig sind, bedarf immer noch der Überprüfung.

Um allerdings auf den Datenbestand zugreifen zu können, muss uns von jedem Mandanten (bei Ehegatten von jedem Ehegatten) eine Vollmacht erteilt werden. Bei Bedarf können wir Ihnen diese zur Verfügung stellen. Wir werden im Laufe des Jahres anlässlich der üblichen Bearbeitungen die Vollmachten von Ihnen unterschreiben lassen. Für Gesellschaften, Grundstücksgemeinschaften usw. ist eine Vollmacht derzeit noch nicht vorgesehen.

10. Arbeits-/Sozialversicherungsrecht

Sofern Mindestlöhne tariflich oder vertraglich festgesetzt sind, müsste insbesondere bei sogenannten Minijobbern deren Einhaltung geprüft werden. Maßgebend für die Prüfung der Einhaltung der Grenze ist nämlich das geschuldete, nicht das tatsächliche Entgelt. Sollte das geschuldete Entgelt, der tarifliche Mindestlohn, höher sein als das tatsächlich gezahlte Entgelt, kann dies dazu führen, dass die Minijobbergrenze überschritten wird mit erheblichen Nachforderungen. Die Einhaltung wird regelmäßig anlässlich von Sozialversicherungsprüfungen unter die Lupe genommen.

11. Kurzarbeit auch in 2014

Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeit beträgt weiterhin zwölf Monate, die verlängerte Bezugsdauer wurde gemäß Verordnung bis Ende 2014 ausgedehnt. Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt üblicherweise sechs Monate.

12. Steuerpflicht von Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsfeier, Weihnachtsfeier oder ähnliches führen erst bei Überschreiten einer Freigrenze von 110,- € je Person zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Bezüglich der Berechnung gab es nunmehr zwei steuerzahlerfreundliche Entscheidungen. Zum einen sind nur solche Aufwendungen in die Berechnung einzubeziehen, die beim Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil auslösen. Dies können nur solche Leistungen sein, die die Teilnehmer unmittelbar konsumieren können. Kosten für die Ausrichtung der Feierlichkeiten (Miete für den Veranstaltungsraum etc.) bewirken keinen unmittelbaren Wertzugang und sind damit bei der Betrachtung der 110,- €-Grenze außen vor zu lassen. Darüber hinaus sind die Kosten der Veranstaltung nicht auf die Arbeitnehmer, sondern auf alle Teilnehmer (z.B. auch auf Familienangehörige) anzurechnen. Neu ist, dass den Arbeitnehmern der auf die Familienangehörigen entfallende Aufwand bei der Berechnung, ob die Freigrenze überschritten ist, nicht zuzurechnen ist.

13. Pflege-Bahr

Unter dem Namen Pflege-Bahr verbirgt sich eine Pflegetageld-Versicherung, die steuerlich gefördert wird. In Pflegestufe 3 lassen sich Pflegegelder von rd. 600,- € pro Monat im Risikofall versichern. Vorteilhaft ist, dass – zumindest derzeit – für die Gesellschaften Kontrahierungszwang besteht, d.h. auch bereits vorerkrankte Bürger können bei der Versicherung ihrer Wahl eine derartige Versicherung abschließen. Aber auch für Unternehmer, die keine regelmäßigen Alterseinkünfte aus der Rentenversicherung, einem Versorgungswerk, einer Lebensversicherung oder ähnliches haben, ist dieser Pflege-Bahr durchaus geeignet, mit vergleichsweise geringen Beiträgen Risiken auszuschalten.

14. Abgeltungssteuer

Banken sind ab 2015 gesetzlich verpflichtet, die Kirchensteuer direkt für den Steuerpflichtigen an das Finanzamt einzubehalten. Die Banken erfragen die Daten bezüglich der Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern.
Wenn Sie der Datenübertragung widersprechen, behält die Bank die Kirchensteuer nicht ein; Sie sind dann verpflichtet, eine Steuererklärung mit der Anlage KAP abzugeben, eventuell nur für die Zahlung der Kirchensteuer. Dies macht im Regelfall wenig Sinn.

15. Freistellungsanträge

Die alten Freistellungsanträge gelten grundsätzlich auch für die Zukunft. Zur besseren Kontrolle für die Finanzverwaltung müssen Freistellungsanträge ab 2011 allerdings unter Angabe der einheitlichen Steueridentifikationsnummer erteilt werden. Altanträge bleiben bis Ende 2015 wirksam. Wird bis dahin nicht die Identifikationsnummer mitgeteilt, werden ab 2016 Abschlagssteuern von sämtlichen Zinsen einbehalten.

16. Neue Förderung für Berufsunfähigkeits-Versicherungen (Erweiterung der sogenannten Rürup-Renten)

Ab 2014 können in erheblich größerem Umfang Beiträge zu Berufsunfähigkeits-Versicherungen steuerlich geltend gemacht werden. Sie werden wie die sogenannten Rürup-Renten behandelt. Allerdings bieten bisher nur wenige Versicherungen derartige Policen an. Aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers endet nämlich die Zahlungsverpflichtung nicht wie herkömmlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze (65. bzw. 67. Lebensjahr), sondern muss lebenslang gezahlt werden. Dies verteuert die Risiken und führt zu neuen Kalkulationen. Bisher war die Versicherungswirtschaft davon ausgegangen, dass das Berufsunfähigkeitsrisiko mit Erreichen des Rentenbezugsalters und der Absicherung durch die Altersrente erlischt. Dies sieht der Gesetzgeber anders. Es bleibt abzuwarten, ob die Angebote für die Versicherten trotz der besseren steuerlichen Abzugsfähigkeit insgesamt attraktiv sind.

17. Erklärungsbogen für die Gewässerunterhaltung in Recklinghausen

Die Stadt Recklinghausen hat zusammen mit den Grundbesitzabgabebescheiden 2014 auch Erklärungsbogen nebst Erläuterungen zugesandt. Damit soll die Gewässerunterhaltungsabgabe ab 2015 vorbereitet werden. Um hier die entsprechenden Daten zu erhalten, müssen die Hauseigentümer gegenüber der Stadt folgende Angaben machen: Einheitswertnummer des Finanzamts, Flur, Flurstück, Gesamtfläche, bebaute und befestigte Fläche, sonstige Fläche, Wald. Jeder Hauseigentümer muss anhand der konkreten Gegebenheiten vor Ort die entsprechenden Flächen berechnen und mitteilen. Dabei geht es insbesondere auch darum, dass für versiegelte Flächen wohl höhere Beiträge zu zahlen sind als für Gärten bzw. Waldflächen. Die entsprechenden Angaben sollten allerdings nicht von den Angaben für die Versiegelungsgebühr abweichen, weil sonst mit Rückfragen zu rechnen ist. Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksbezeichnung und Grundstücksgröße haben, können wir Ihnen beispielsweise durch Einholung eines (kostenpflichtigen) Grundbuchauszugs weiterhelfen.

18. Nachrüstungspflicht bei Altbauten

Im November 2013 ist die neue Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) verkündet worden. Darin verpflichtet der Gesetzgeber Immobilienbesitzer in bestimmten Fällen zur Erneuerung von Heizkesseln und Dämmung zum unbeheizten Dachraum. Die Pflichten sind bußgeldbewehrt. Die nachträgliche Dämmung muss bis zum 31.12.2015 vorgenommen werden. Über nähere Einzelheiten in Problemfällen informiert Sie Rechtsanwalt Sutor. Daneben muss ab dem 01.05.2014 bei Neuvermietungen dem Mieter der Energieausweis zur Verfügung gestellt werden. In Vermietungsanzeigen sind ferner Angaben zur Energieeffizienz verpflichtend.