29 Aug Mandanten-Info III. Quartal 2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, dass ab dem 01.09.2012 Herr Rechtsanwalt Andreas Sutor unser Beraterteam verstärkt!
Herr Sutor absolvierte sein Studium in Bochum und arbeitet seit dem Jahr 2000 in einer größeren Recklinghäuser Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Andreas Sutor verfügt über besondere Erfahrung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht und ergänzt unser Beratungsspektrum insbesondere um die Bereiche Bau- und Architektenrecht sowie Miet- und WEG-Recht.
Herr Sutor ist 46 Jahre alt und lebt mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Oer-Erkenschwick.
Trotz Sommerpause sind die Gerichte sowie der Gesetzgeber nicht völlig untätig, so dass wir Ihnen die neuen Entwicklungen und einige Tipps nachfolgend aufführen wollen:
1. Umsatzsteuerrisiken bei Rechnungskorrekturen
Oftmals werden Rechnungen mehrfach übersandt, wenn in der ersten Rechnung Angaben fehlen oder nicht zutreffend sind. Ein Risiko für den Rechnungsaussteller besteht dahingehend, dass die Finanzverwaltung die angeblich mehrfach ausgewiesene Umsatzsteuer nunmehr vom Rechnungsaussteller anfordert.
Tipp: Im Falle einer Rechnungskorrektur sollte die ursprüngliche Rechnung zurückgefordert werden, um diese Risiken zu vermeiden.
2. Kosten für Berufskrankheiten absetzbar
Krankheitskosten wirken sich aufgrund des steuerlichen Selbstbehaltes im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen in den allermeisten Fällen nicht auf die Einkommensteuer aus. Anders sieht es nach einem höchstrichterlichen Urteil aus, wenn es sich nachweislich um Krankheitskosten handelt, die eindeutig auf einen Berufsunfall zurückzuführen sind.
Diese können nicht beschränkt als außergewöhnliche Belastung, sondern im vollen Umfang als Werbungskosten abgezogen werden.
3. Jahressteuergesetz 2013
Der Entwurf ist zunächst verabschiedet, der Bundestag hat zu einigen Punkten Stellung genommen. Nachfolgend die wichtigsten geplanten Punkte:
- Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung soll für zwei Jahre gelten
- Niedrigere Nutzungsbesteuerung bei Privatnutzung von betrieblichen Elektroautos
- Geplante Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht
- Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts
- Eindämmung von angeblichen Gestaltungen, bei denen Privatvermögen dem erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögen zugeführt wird
Was nunmehr tatsächlich umgesetzt wird, ist abzuwarten.
4. Ferienjob kann Kindergeld gefährden
Auszubildende und Studenten nutzen die Ferien oft dazu, den Geldbeutel aufzubessern.
Ab 2012 wurde zwar die Hinzuverdienstgrenze von 8.004,- € gestrichen. Bei volljährigen Kindern, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Ausbildung absolvieren, ist aber Vorsicht geboten: Nach Abschluss der ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums werden die Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist nur eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Arbeitszeit. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind unschädlich. Die 20-Stunden-Grenze darf höchstens in zwei Monaten pro Jahr überschritten werden.
Für Minderjährige gelten beim Kindergeld keine zeitlichen oder betragsmäßigen Begrenzungen.
5. Probleme beim Fahrtenbuch
a) Ein Fahrtenbuch ist nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht ordnungsgemäß, wenn es nicht während des ganzen Kalenderjahres geführt wird. Ein unterjähriger Wechsel des Verfahrens zur Ermittlung der Privatnutzung ist nur möglich, wenn der Pkw gewechselt wird.
b) Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß und somit für die Besteuerung der Privatnutzung anzuerkennen ist, wird immer wieder kritisch von der Finanzverwaltung überprüft. Wichtig ist, dass die Angaben zu den aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartnern entsprechend eindeutig sind und sich nicht bloß in der Nennung eines Straßennamens oder eines Ortes erschöpfen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes sind die für ein Fahrtenbuch notwendigen Angaben dort zu erfassen und nicht in weiteren nachträglich/ergänzenden erstellten Aufstellungen.
6. Gehaltszuschläge bei Gesellschaftern/Geschäftsführern von GmbHs
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge an einen Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH sind, so hat es das höchste Steuergericht unlängst bestätigt, als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen.
7. Sanierungskosten eines selbst genutzten Wohnhauses ausnahmsweise abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sind, wenn beispielsweise die Baumaßnahmen durch konkrete Gesundheitsgefährdungen (asbestgedecktes Dach), durch Hochwasser oder ähnliche unausweichliche Schäden (z.B. echter Hausschwamm) verursacht werden oder wenn von einem Gebäude unzumutbare Geruchsbelästigungen ausgehen. Der Grund für die Sanierung darf aber weder beim Erwerb des Grundstücks erkennbar gewesen sein noch vom Grundstückseigentümer verschuldet worden sein.
8. Au-Pair Aufenthalt als Berufsausbildung
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurde unlängst bestätigt, wonach Sprachaufenthalte im Rahmen des Au-Pair-Verhältnisses im Ausland nur dann als Berufsausbildung anzusehen sind, wenn sie von einem durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden Sprachunterricht begleitet werden. Hierbei ist eine Durchschnittsbetrachtung für die Dauer des gesamten Aufenthaltes anzustellen, so dass auch Blockunterricht möglich ist. Gleiches gilt für Auslandaufenthalte, die von einer Ausbildungs- oder Prüfungsordnung zwingend vorausgesetzt werden, so dass Kindergeld weiterhin ausgezahlt wird.
9. Die E-Bilanz ab 2013
Die elektronische Übermittlung der E-Bilanzen wird für Wirtschaftsjahre ab 2013 verpflichtend, also im Jahr 2014. Unternehmer haben die Möglichkeit, bereits den Jahresabschluss für das Jahr 2012 elektronisch zu übermitteln.
10. Instandhaltungsrücklagen und Grunderwerbsteuer
Das mit einer Eigentumswohnung erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage gehört nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
11. Kinderbetreuungskosten ab 2012
Eltern können Betreuungskosten für zum Haushalt gehörige Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steuerlich geltend machen. Die Aufwendungen werden zu 2/3, maximal bis zu 4.000,- € pro Kind berücksichtigt. Ab 2012 spielen die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern keine Rolle mehr und die Aufwendungen sind nur noch einheitlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Zu den berücksichtigungsfähigen Aufwendungen gehören Kosten für die Unterbringung in Kindergärten, Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern, darüber hinaus die Beschäftigung von Erzieherinnen, soweit sie die Kinder im Haushalt betreuen.
Wird ein einheitliches Entgelt sowohl für die Kinderbetreuung als auch beispielsweise für die Haushaltung bezahlt, ist ggfls. eine Aufteilung im Schätzwege vorzunehmen. Barzahlungen werden nach wie vor nicht anerkannt.
12. Nachweis eines niedrigeren Wertes bei Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerfällen
Die Bewertung von Immobilien in Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerfällen erfolgt im Regelfall nach einem gesetzlich vorgeschriebenen pauschalen Verfahren. Kommt dieses zu nicht realistischen, zu hohen Werten, kann im Einzelfall der niedrigere Wert mittels eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden. Erfolgt jedoch der Nachweis des niedrigeren Wertes durch ein Gutachten und wird die Immobilie innerhalb einer kurzen Zeit nach dem Bewertungsstichtag verkauft, so will die Finanzverwaltung grundsätzlich den tatsächlich erzielten Kaufpreis der Bewertung zu Grunde legen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung bietet der Marktpreis die beste Gewähr dafür, den wahren Wert abzubilden.
13. Geplante Bilanzerleichterung für Kleinst-Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften (maximal 350.000,- € Bilanzsumme, 700.000,- € Umsatz und zehn Beschäftigte) müssen nach Planungen des Bundesjustizministeriums zukünftig keinen Anhang mehr erstellen, können die Darstellung des Jahresabschlusses reduzieren und müssen den Abschluss nicht mehr veröffentlichen, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger hinterlegen, so dass nicht jeder im Internet die Zahlen einsehen kann, sondern nur eine Kopie gegen entsprechende Gebühr erhalten kann.
14. Erschwerter Nachweis der Vermietungsabsicht
Steht eine privat vermietete Wohnung nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer, ist ein Werbungskostenabzug weiterhin möglich, so lange der Steuerpflichtige diese weitervermieten will und dieses dem Finanzamt gegenüber nachweisen kann. Die Rechtsprechung hat sich jedoch im Jahr 2011 deutlich verschärft. Es reicht nicht mehr aus, dass wenige Vermietungsanzeigen geschaltet werden oder kurzfristig ein Makler ergebnislos eingeschaltet wird. Die Finanzverwaltung verlangt – je nach Dauer des Leerstandes und Höhe des Werbungskostenüberschusses – ernsthafte Vermietungsbemühungen wie beispielsweise Zugeständnisse bei der Miethöhe oder der Mietdauer, erneute Anzeigen etc.
Tipp: Wichtig ist es, die Bemühungen dem Finanzamt gegenüber nachzuweisen wie beispielsweise die Protokollierung von geführten Vermietungsgesprächen, die Sammlung von Annoncen und Makleraufträgen etc..
15. Einlagensicherung Banken
Angesichts der zurzeit niedrigen Guthabenzinsen bei inländischen Kreditinstituten stechen teilweise ausländische Banken, oft Internetbanken, mit zum Teil deutlich höheren Guthabenzinsen hervor.
Unsicherheit besteht oft, ob das Geld entsprechend sicher ist, wie in der Vergangenheit die pleite gegangene Kaupthing-Bank in Island gezeigt hat. Nachfolgend ein kurzer Überblick:
Gehört eine Bank in Deutschland der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken an, sind Einlagen bis zu 100.000,- € pro Person gesichert.
Privatbanken, die dem Einlagensicherungsfond angehören, sichern darüber hinaus Einlagen in Millionenhöhe ab. Bei der Bank of Scotland aber beispielsweise sind in den ersten drei Jahren aber nur Beiträge bis 250.000,- € pro Person gesichert.
Öffentliche Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken bieten über ihre eigenen Einrichtungen quasi unbegrenzten Schutz.
Bei Einlagen über Lebensversicherungen schützt quasi unbegrenzt die Sicherungseinrichtung Protektor.
Bei Banken, die ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben, greift im Fall einer Insolvenz das Sicherungssystem des Landes. In EU-Ländern beträgt der Mindestschutz 100.000,- €.
Tipp: Bevor Sie größere Beträge zu eventuell günstigeren Konditionen anlegen, sollten Sie mindestens genauso viel Wert auf die Absicherung wie auf die Rendite legen.
Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Stand August 2012
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