Mandanten-Info IV. Quartal 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahresende 2011 naht. Daher wächst auch die Dringlichkeit, bezüglich der Steuergestaltung 2011 ggf. noch tätig zu werden – auch, da der Gesetzgeber zum Jahresende nicht untätig war.

Einige wesentliche Punkte und Tipps wollen wir Ihnen nachfolgend in Kurzform vorstellen:

1.   Steuertipps und Neuerungen zum Jahresende 2011

a)   … für Arbeitnehmer

  • Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel für das Jahr 2012 noch im Jahr 2011 zahlen und somit Aufwand vorziehen,
  • Werbungskostenpauschbetrag wird von 920,00 € auf 1.000,00 € rückwirkend für 2011 erhöht,
  • Vereinfachung bei der Entfernungspauschale 2012: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, muss die Kosten nicht mehr jeden Tag einzeln belegen; zukünftig werden nur noch die Jahreskosten berücksichtigt,
  • Start der elektronischen Lohnsteuerkarte: Die Arbeitnehmer sollten ihre elektronische Lohnsteuerkarte dringend kontrollieren und dem Finanzamt eventuelle Korrekturen zeitnah mitteilen; falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitgeber ab Januar 2012 falsche Lohnabrechnungen ausstellt. Häufig fehlt der Hinweis auf die Kirchensteuer.
  • Tankgutscheine auch für Minijobber: Tankgutscheine an Arbeitnehmer werden nunmehr von der Finanzverwaltung anerkannt. Auch bei Minijobbern kann die Verdienstgrenze von 400,00 € dadurch erhöht werden.

b)   …für Privatkrankenversicherte

  • Privatkrankenversicherte Steuerzahler können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 30 Monate steuerwirksam noch im Jahr 2011 vorauszahlen und somit ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Darüber hinaus bieten Krankenversicherungen bei jährlicher (Voraus-) Zahlung einen „Rabatt“ von bis zu 4 %.

c)   … für Kapitalanleger

  • Bis zum 15.12.2011 kann bei jeder depotführenden Bank eine Verlustbescheinigung beantragt werden; Verluste der einen Bank werden dann noch im gleichen Jahr mit Gewinn bei anderen Banken verrechnet. Ob dies sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

d)   … für Vermieter

  • Ab 2012 müssen die Mieten – auch bei Vermietung an Angehörige – mindestens 66% des ortsüblichen Niveaus betragen, um nicht den teilweisen Verlust des Werbungskostenabzuges zu riskieren. Daher ist eine Überprüfung der Mietverträge – vor allen Dingen bei einer Vermietung an Angehörige – dringend anzuraten.

e)   … für alle Steuerzahler

  • Aufteilung der Kosten für Handwerksleistungen: Führt ein Handwerker Renovierungsarbeiten an bzw. in der selbst genutzten Wohnung durch und betragen die steuerlich abzugsfähigen Lohnkosten mehr als 6.000,00 €, sollten mit dem Handwerker Teilleistungen vereinbart werden, ein Teil der Rechnung sollte 2011, ein Teil der Rechnung 2012 bezahlt werden.
  • Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung: Nach neuester Rechtsprechung können Kosten für einen Zivilprozess zwangsläufig entstehen und sind somit als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.
  • Der Arbeitgeber kann jährlich bis zu 500,00 € pro Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei für die Gesundheitsförderung verwenden; hierzu gehören Krankengymnastik etc. Gemäß einem aktuellen Urteil gehören nicht dazu die Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios.

f)   … für Unternehmer

  • Zeitpunkt der Betriebsaufgabe: Eine steuerlich wirksame Betriebsaufgabe setzt nunmehr eine ausdrückliche Aufgabeerklärung voraus. Auf diesem Wege wird ein häufiger Anlass für Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung beseitigt.
  • Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer: Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis zu einem Wert von 35,00 € netto pro Jahr pro Empfänger abzugsfähig. Bei nichtvorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern (Versicherungsvertretern, Ärzten) ist der 35,00 €-Betrag eine Bruttogrenze. Es gibt auch die Möglichkeit, bei betrieblich veranlassten höheren Sachzuwendungen eine pauschale Steuer von 30% zzgl. Solidaritätszuschlag einheitlich für alle Zuwendungen  zu leisten; auf diese Weise werden Diskussionen mit der Finanzverwaltung vermieden.
  • Umsatzversteuerung: Unternehmer dürfen die Umsatzsteuer erst bei Geldeingang – und nicht bei Leistungsausführung – abführen, wenn der Umsatz im letzten Jahr nicht mehr als 500.000,00 € betragen hat. Diese Umsatzgrenze war befristet, wird jedoch nunmehr zeitlich unbeschränkt fortgeführt.
  • Steuergestaltung durch Einlagen: Es kann sinnvoll sein, kurz vor einem Jahresende noch Gelder aus den privaten Bereichen in den Unternehmensbereich zu verlagern. Dies betrifft zum einen den betrieblichen Schuldzinsabzug, zum anderen die Möglichkeit, nicht entnommene Gewinne einem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

2.   Abschluss von Riester- und Rürup-Verträgen 2011

Ab 2012 sinkt der Garantiezins von 2,25% auf 1,75%, darüber hinaus wird die Altersgrenze vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Dies gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden.

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt für Versorgungszusagen, die nach dem 31.12.2011 arbeitsrechtlich verbindlich erteilt werden, nicht das 60., sondern das 62. Lebensjahr.

3.   Änderungen beim Kindergeld 2012

Für volljährige Kinder, die eine Erstausbildung oder ein Erststudium absolvieren und nicht älter als 25 Jahre sind, gilt bisher die Einkommensgrenze von 8.004,00 €; ab 2012 wird das Kindergeld einkommensunabhängig gewährt.

4.   Abgabe von Steuererklärungen 2007: Letzte Frist 31.12.2011

Wer noch keine Steuererklärung 2007 abgegeben hat, kann dieses noch bis zum 31.12.2011 erledigen. Dies ist eventuell interessant bei Erstattungen z.B. durch Kosten fürs Erststudium bzw. für die erstmalige Ausbildung (obgleich der Gesetzgeber dieses ziemlich sicher rückwirkend streichen wird). Dies betrifft auch Unternehmer, die Restaurationsleistungen anbieten: Die Kriterien, ab wann ein 7%iger bzw. 19%iger Umsatz vorliegt, wurden durch die Rechtsprechung überholt. Wenn Sie hiervon profitieren wollen, müssen Sie o.g. Frist für das Jahr 2007 zwingend beachten. (Fristbeginn: Jahr, in dem der Steuerbescheid ergangen ist).

5.   Freistellungsbescheinigung

Sind Sie in der Baubranche oder vergleichbar tätig, dann sollte die Freistellungsbescheinigung bezüglich der Bauabzugssteuer geprüft werden. Diese Bescheinigung kann zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren.

6.   Steuerfreie Leistungen an Arbeitnehmer

Diesbezüglich haben wir ein umfangreiches aktuelles Merkblatt mit über 20  Steuertipps erarbeitet. Bei Interesse können Sie sich dieses kostenlos im Downloadbereich unserer Homepage herunterladen.

7.   Kassenführung

Dem Thema Kassenführung wendet die Finanzverwaltung gerade zunehmenden Augenmerk zu. Für dieses komplizierte Thema haben wir ebenfalls ein umfangreiches Informationsschreiben vorbereitet, welches Sie im Internet unserer Kanzlei-Homepage im Downloadbereich kostenlos herunterladen können.
Für Beratungen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

8.   Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Ab dem Jahr 2012 können Kinderbetreuungskosten einfacher – aber in gleicher Höhe wie bisher – abgesetzt werden. Ab dem Jahr 2012 werden Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben (2/3 der Aufwendungen, maximal 4.000,00 € pro Jahr pro Kind) anerkannt. Dies gilt ab der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

9.   Nachweis von Krankheitskosten

Krankheitskosten können in gewissen Fällen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig entstehen. Die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers genügt für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Ein amtsärztliches Gutachten ist jedoch zwingend erforderlich bei Kuren, psychotherapeutischen Behandlungen und medizinischen Hilfsmitteln etc.. Wichtig: Der Nachweis muss vor Beginn der Heilmaßnahme/Kauf des Hilfsmittels ausgestellt werden.

10.  Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung wurden bereits ab dem 01.07.2011 deutlich reduziert. Als elektronisch gilt eine Rechnung, die per Mail oder per Computer/Telefax übersandt wird. Gefordert wird, dass der Rechnungsaussteller und der Rechnungsempfänger während der jeweiligen Aufbewahrungsfrist die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit und die Lesbarkeit des Rechnungsinhaltes gewährleisten. Nicht mehr erforderlich ist eine elektronische Signatur.

11.  Überprüfung der Rentenbezüge

Die Finanzverwaltung NRW hat die Überprüfung der Daten der Rentner abgeschlossen, die steuerlich registriert sind. Nunmehr werden die Daten der Rentner und Rentnerinnen überprüft, die bislang steuerlich nicht geführt wurden, da sie keine Steuererklärung abgegeben haben. Rentner, die keine weiteren Einkünfte außer der gesetzlichen Rente beziehen und diese 1.550,00 € pro Monat nicht übersteigt, müssen keine Steuererklärung abgeben (Verdoppelung der Beträge bei Ehegatten). Alle anderen sollten sich diesbezüglich dringend Gedanken machen.

12.  Arbeitgeberseminar

Am Dienstag, den 17.01.2012, veranstaltet die Bundesknappschaft wieder ein Arbeitgeberseminar, an dem auch wir mit Vorträgen zum Thema Arbeitsrecht „Irrtümer bei Führungskräften“ und zum Thema Steuerrecht „Reisekosten und Änderung 2012“ teilnehmen. Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

Scheuen Sie sich nicht, bei Rückfragen uns anzurufen.

Stand Oktober 2011
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