Mandanten-Info März 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach unserem Quartals-Informationsbrief im Vormonat möchten wir Ihnen heute einige aktuelle Hinweise geben: Das lange angekündigte neue Erbschaftsteuerrecht nimmt jetzt zunehmend Konturen an.

Die 2. und 3. Lesung im Bundestag soll am 14.03.2008 und die Beratung im Bundesrat am 25.04.2008 erfolgen. Mit dem Inkrafttreten wird derzeit zum 01.06. bzw. 01.07.2008 gerechnet. Weil uns schon der Entwurf der ergänzenden neuen Rechtsverordnung vorliegt, der insbesondere über die geplanten neuen Bewertungsvorschriften Auskunft gibt, ist schon mehr Planungssicherheit für Gestaltungsüberlegungen vorhanden. Dadurch werden wir jetzt endlich in die Lage versetzt, detaillierte Vergleichsrechnungen für Zwecke einer Günstigerprüfung – „altes“ oder „neues“ Erbschaftsteuerrecht – durchzuführen. Neben der Erbschaftsteuer gibt es aber auch aktuell gravierende Änderungen beim eigentlichen Erbrecht. Diese Neuerungen betreffen insbesondere die Pflichtteilsregelungen. Aus Gründen der besonderen Aktualität werden wir diesen Themenkomplex – „Vererben und Schenken“ – im Rahmen unserer Fachvorträge bei der Immobilia-Fachmesse am

Samstag, 05. April 2008, 11:30 Uhr und
Sonntag, 06. April 2008, 15:00 Uhr

intensiv herausstellen. Wir erlauben uns, Sie zu unseren Vorträgen ganz herzlich einzuladen und Ihnen zur Information einen Flyer beizufügen. Der Eintritt ist wie in allen Jahren kostenlos und wir würden uns sehr freuen, Sie an einem dieser Termine begrüßen zu können. Bitte beachten Sie, dass die Vorträge diesmal in den Geschäftsräumen der Sparkasse Vest am Königswall stattfinden.

Des Weiteren möchten wir Ihnen heute noch einige weitere aktuelle Kurzhinweise über verschiedene Steuer- und Wirtschaftsfragen (= also im wahrsten Sinne des Wortes: „ein Kessel Buntes“!) berichten:

  • Wichtige Fristabläufe:1. Fristablauf 31.03.2008 bei Erlassanträgen für Grundsteuer des Jahres 20072. Fristablauf 30.06.2008 für Vorsteuererstattungen 2007 bei ausl. Bewirtungskosten u. a.
  • Bei über 18 Jahre alten Kindern evtl. Einspruch bei Ablehnung Kindergeld aussichtsreich durch mehrere neue Gerichtsentscheidungen (Streitfragen bei der Anrechnung der Kindeseinkünfte).
  • Neue GmbH-Regelungen ab 2008 geplant: u. a. Stammkapital nur noch 10.000,00? €
  • Handelsregister verschärft aktuell und deutlich feststellbar Anforderung von immer noch nicht eingereichten GmbH-Bilanzen inkl. Androhung von Ordnungsgeldern
  • GmbH: Krankentagegeld-Rückdeckungsversicherungen grundsätzlich möglich und vertraglich gestaltbar.

Nach uns vorliegenden Auskünften haben die Finanzämter neue Prüfungsschwerpunkte gebildet, in welchen Punkten die Steuererklärungen besonders intensiv durchgesehen werden sollen:

grundsätzlich von allen Finanzämtern:

  • Betriebsaufgabe
  • Wechsel der Gewinnermittlung
  • Immobilien-Spekulationsgewinne
  • Kapital-Darlehenskonten bei GmbH & Co. KG
  • Fragen bei Sonderbetriebsvermögen
  • Gewerbesteuer: Verlustvorträge

beim Finanzamt Marl:

  • Gewerbliche und freiberufliche Gewinneinkünfte
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Einsatzwechseltätigkeit
  • Lohneinkünfte
  • Kfz-Nutzung (private)
  • Umwandlungen/Einbringungen

beim Finanzamt Recklinghausen:

  • Lohneinkünfte
  • Gewerbliche und freiberufliche Gewinneinkünfte
  • Ruhender Gewerbebetrieb
  • Ansparabschreibung/Investitionsabzugs-betrag
  • Betriebsaufspaltung
  • Verkauf von Beteiligungen
  • Verluste/negative Einkünfte
  • Arbeitszimmer
  • Körperschaftsteuer
  • Mantelkauf

Tagtäglich werden wir mit neuen Infos aus Liechtenstein zum Thema „Zumwinkel“ berieselt. Nach unseren Feststellungen sind aber viele Berichte, insbesondere zum Thema „nicht mehr mögliche Selbstanzeige“, selbst in den Abendnachrichten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten oft fehlerhaft und irreführend. Wir raten daher ab, alle Hinweise in den Medien für bare Münze zu nehmen. Strafbefreiende Selbstanzeigen sind nämlich in viel mehr Fällen gesetzlich oft noch wirksam, als angeblich fachkundige Moderatoren immer wieder in den Medien behaupten.

  • Bei vielen Geschäftswagen können seltsamerweise Steuern gespart werden, wenn diese kein Betriebsvermögen sind, sondern privat gehalten werden. Für Besprechungen stehen wir gerne zur Verfügung.
  • Zinsen für Steuernachzahlungen des Jahres 2006 (Fälligkeit nach dem 31.03.2008) können vermieden werden z. B. durch freiwillige Überweisung vor dem 31.03.2008 verbunden mit einer notwendigen entsprechenden Antragstellung des Steuerberaters.
  • Rechtliche Neuerungen bei Minijobs rückwirkend ab 01.01.2008:Rentner unter 65 dürfen jetzt auch 400,00? € dazuverdienen (vorher 355,00? €) ohne Beeinträchtigung ihres Rentenanspruchs;Gleiches gilt bei Renten wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit sowie bei Knappschaftsausgleichsleistungen
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten sind ab 01.01.2008 bis 500,00? € im Jahr beitragsfrei im Rahmen der Sozialversicherung
  • Steuervergünstigungen für Kosten bei Au-pairs: 50? % als haushaltsnahe Dienstleistung und ggf. außerdem 50 % als Kinderbetreuung
  • Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber ist für Rückentrainingsprogramm bei Bildschirmarbeit kein steuerpflichtiger Arbeitslohn
  • Steuervorteile immer möglich für außerhäusliche Arbeitszimmer wie z. B. ein Keller oder eine Mansardenwohnung im Dachgeschoss, wenn eigene Wohnung im Erdgeschoss liegt.

Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.

Stand: März/2008

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