06 Nov Mandanten-Info November 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie es gewohnt sind, übersenden wir beigefügt unseren ausführlichen Quartals-Informationsbrief. Umfang und Inhalt sind wieder ein deutliches Paradestück für die „Komplexität“ und angebliche „Vereinfachung“ unseres Steuerrechts und auch ein Beweis dafür, dass die uns immer wieder von den Politikern fest versprochene Entbürokratisierung und Vereinfachung tatsächlich nur Worthülsen sind. Ergänzen möchten wir unsere beiliegende Information um einige weitere kurze aktuelle Hinweise und Steuer-Tipps:
1. Vorteile durch Dispositionen zum Jahreswechsel
Mit Ausnahme der Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge kommt es zu Beginn des nächsten Jahres nicht zu Steuersatzänderungen. Trotzdem kann es im Einzelfall sinnvoll sein, über Verlagerungen von Einkünften nachzudenken, insbesondere wenn die jährlichen Einkünfte schwankend sind. Erwägenswert ist in solchen Fällen ggf. das Vorziehen von Aufwendungen oder die Verlagerung von Erträgen. Dieses ist zum Beispiel möglich durch Vorziehen von Erhaltungsaufwendungen, Beratungs- oder Werbeleistungen oder Zusage von Mitarbeiterleistungen noch vor dem Jahresende. Bei den Erträgen sind Gestaltungen denkbar, dass z. B. Lieferungen in das Folgejahr verlagert werden. Weitere wirksame Gestaltungsmöglichkeiten können wir gerne persönlich erläutern.
2. Teure Zweitwohnungsteuer für Studenten vermeidbar
Verschiedene Bundesländer bzw. Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer, die möglicherweise auch Studenten betrifft. Diese kann nach neuester Rechtsprechung insbesondere auch dadurch vermieden werden, dass der Student zu Hause nur ein sogenanntes Kinderzimmer bewohnt, welches nicht als Erstwohnung zählt. Somit könnte eine „Studentenbude“ auch keine Zweitwohnung sein.
3. Verhinderung von Überentnahmen
Drohen Steuernachteile dadurch, dass betriebliche Schuldzinsen wegen Überentnahmen nicht abzugsfähig sind, sollte zur Vermeidung von Steuernachteilen über evtl. Einlagen noch vor dem Jahresende nachgedacht werden.
4. Geringere Steuern durch richtige Ausschüttungsstrategie
Steuervorteile sichern z. B. durch Gewinnausschüttung bei einer GmbH spätestens im Jahr 2008 für Gewinne vor 2008. Andererseits Überprüfung noch vor Jahreswechsel, ob Vorabausschüttungen auf den Gewinn 2008 vorteilhaft sind.
5. Gestaltungen bei privaten Wertpapierveräußerungen
Steuerpflichtig sind Verkäufe von Wertpapieren, welche nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Bei fortwährendem Erwerb von Wertpapieren sollte ein gesondertes Depot für Erwerbe nach dem 31.12.2008 eingerichtet werden. Jedenfalls Depotauszug per 31.12.2008 kopieren und sorgfältig aufbewahren.
6. Aufwendungen bei privaten Kapitaleinkünften
Finanzminister akzeptiert es sogar, wenn Kosten für 2008 spätestens bis zum 31.01.2009 gezahlt werden. Des Weiteren sollte bei fremdfinanzierten Kapitalanlagen über Umschuldungen nachgedacht werden. Außerdem sollten künftig mit den Vermögensverwaltern gesonderte Vereinbarungen über die Berechnung der Transaktionskosten getroffen werden.
7. Vorsteuer für privat mitbenutzte
Pkw Nach dem 31.12.2008 angeschaffte neue Pkws sollen nur noch zu einem 50 %-igen Vorsteuerabzug berechtigen. Inzwischen gibt es aber zunächst eine leichte Entwarnung, weil der Bundesrat diese gesetzliche Einschränkung abgelehnt hat. Außerdem muss die Gesetzesänderung noch durch die EU genehmigt werden; Inkrafttreten ist in jedem Falle erst dann im Folgemonat möglich.
8. Erbschaft- und Schenkungssteuerreform
Nachdem Bayern jetzt einen neuen Ministerpräsidenten hat, ist nicht ausgeschlossen, dass der Koalitionsstreit wegen dieser Reform jetzt endet. Die neue Erbschaftsteuer soll voraussichtlich für alle Schenkungen nach dem 31.12.2008 gelten. Erfolgt bis zum 31.12.2008 aber wider Erwarten keine Neuregelung, ist es theoretisch sogar denkbar, dass nach dem 31.12.2008 überhaupt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr erhoben wird. Einzelne Fachleute halten es nicht für gänzlich ausgeschlossen, dass das gegenwärtig anzuwendende Recht nach dem 31.12.2008 weiter gelten soll.
9. Musterverfahren wegen Arbeitszimmer
Ab 2007 gibt es diesbezüglich nur noch Steuervorteile beim Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit. Diese Einschränkungen sind aber verfassungsrechtlich umstritten, so dass sich hier Einsprüche lohnen.
10. Vorteile durch Pauschalierung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Dritte
Mit einer Pauschalierung von 30 % ist die Besteuerung beim Empfänger abgegolten.
Des Weiteren gilt:
- Streuwerbeartikel bis 10,00 € sind überhaupt nicht steuerpflichtig
- Zuwendungen an Arbeitnehmer bis 40,00 € können als bloße Aufmerksamkeit steuerfrei sein
- Besondere Regelungen gibt es für Eintritt in VIP-Logen
- Geschenke an Nichtarbeitnehmer grundsätzlich nur bis 35,00 € pro Jahr absetzbar
11. Keine Barlohnumwandlung von Urlaubsgeld in Warengutschein
Bis 1.080,00 € gibt es einen Rabattfreibetrag. Darüber hinaus ist außerdem eine Pauschalierung möglich. Der Bundesfinanzhof lehnt es aber ab, wenn steuerpflichtiges Urlaubsgeld in solche steuerfreien Warengutscheine umgewandelt wird.
12. Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung
Einerseits gibt es endlich genaue Grundsätze, wann ein solcher Grundsteuererlass überhaupt nur möglich ist. Andererseits beabsichtigt der Gesetzgeber jetzt aber letztlich deutliche Einschränkungen (Erlass erst ab 50 % Mietminderung!) in der Zukunft, weil die Gemeindekassen zu sehr ausbluten. Anträge sind jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres zu stellen.
Wir dürfen davon ausgehen, dass unser heutiger Infobrief wiederum sehr breit gefächert ist und deswegen wohl auch für jeden Leser interessante Informationen enthalten sind. Bei Fragen bleibt es bei unserer Empfehlung: Rufen Sie uns einfach an.
Stand November 2008
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