Mandanten-Info November 2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Bereich des Erbrechts, Erbschaftsteuerrechts und der vorweggenommenen Erbfolge war das Jahr 2009 sehr turbulent.

Zu Beginn stand die Änderung des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechtes mit der Höherbewertung von Immobilien und Unternehmen, teilweise kompensiert durch höhere Freibeträge für Ehegatten (500.000,00? €) und Kinder (400.000,00? €), gleichzeitig aber verbunden mit einer Verschlechterung des Steuertarifes bei den übrigen Personen (nach den Plänen der neuen Bundesregierung sollen aber Geschwister und deren Abkömmlinge wieder besser gestellt werden).

Daneben sind aber auch wichtige gesetzliche Neuerungen im Bereich des Erbrechts in Kraft getreten.

Eine wichtige Änderung betrifft Schenkungen, die zu einer Minderung des Nachlasses und somit einer Beeinträchtigung der Pflichtteilsberechtigten führen. Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und der Ehegatte. Derartige beeinträchtigende Schenkungen wurden in der Vergangenheit voll bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs hinzugerechnet, wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung eintrat. In Zukunft reduziert sich die Hinzurechnung für jedes Jahr seit der Schenkung um 10 % (sog. Abschmelzungsmodell).

Die Auszahlung des Pflichtteils ist grundsätzlich sofort fällig. Nach bisherigem Recht konnten nur pflichtteilsberechtigte Erben sich auf eine Stundungsregelung berufen. Eine solche ist nunmehr für jeden Erben durchsetzbar.

Änderungen gibt es auch im Bereich der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen. Hier ist eine einheitliche Verjährung von drei Jahren eingeführt worden, die allerdings – ähnlich wie bei Kaufpreisen – zu einer Kalenderverjährung führt (also Verjährungsbeginn zum 31.12. des Jahres, in dem das Ereignis eingetreten ist).

Die Regelungen zum Ausgleich für die gegenüber dem Erblasser erbrachten Pflegeleistungen sind verbessert worden. Der Anspruch gegenüber den Erben ist zukünftig nicht mehr davon abhängig, ob für die Pflege auf eigenes Einkommen verzichtet wurde. Leider sind immer noch nicht berücksichtigt die entsprechenden Tätigkeiten von Schwiegerkindern sowie Lebenspartnern.

Zum Schluss der alten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber auch die Patientenverfügung neu geregelt. Jetzt gilt Folgendes:

  • Die Patientenverfügung gilt für jede ärztliche Behandlung und Untersuchung gleich in welchem Krankheitsstadium.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich sein. Der Widerruf kann allerdings auch mündlich erklärt werden. Dies ist wichtig, wenn zwischen Errichtung der Patientenverfügung und aktueller Behandlung sich die Einstellung des Betroffenen geändert hat.
  • Weiterhin sind Regelungen aufgenommen worden für den Fall unterschiedlicher Auffassungen zwischen Arzt und „Betreuer“.

Oft kommen Krankheit oder sogar Tod eines Angehörigen überraschend, so dass vor allem bei Unternehmern, aber auch bei Immobilienbesitzern und Depotinhabern vieles nicht eindeutig geklärt ist. Diese Abklärungen der Wünsche und Befugnisse und Abstimmungen mit Ämtern und Gerichten kosten viel Zeit, so dass notwendige Zeit zum Handeln fehlt; einfache Dinge wie das Bezahlen von Rechnungen werden zum Problemfall.

In jedem Fall gilt daher die Empfehlung, sowohl für den Erbfall wie auch für die Zeit davor bei Verlust der Handlungsfähigkeit durch Krankheit, Unfall o. ä. Vorsorge zu treffen. Es empfiehlt sich also entweder die Regelung der Vermögensübertragung durch vorweggenommene Erbfolge oder durch Errichtung eines Testamentes. Daneben sollte eine Vorsorgevollmacht errichtet werden, die auch eine Patientenverfügung beinhalten kann.

Wenn Sie zu den obigen Themen Beratungsbedarf haben, scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen.

Im Übrigen verweisen wir auf das beigefügte umfangreiche Informationsschreiben mit den wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Auch in Zukunft bleibt es spannend. Gerade angesichts der drohenden Haushaltslöcher ist es nicht auszuschließen, dass es noch vor Jahreswende zu Änderungen im Steuerrecht kommt. Wir werden Sie stets auf dem Laufenden halten.

Stand Oktober 2009

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