Mandanteninfo II. Quartal 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt unser umfangreiches Mandanteninformationsschreiben, wobei wir nachfolgend noch einige Punkte besonders hervorheben möchten:

1. Umsatzsteuer

  • Bewirtungskosten: Kosten für die Bewirtung aus geschäftlichtem Anlass sind zu 70 % steuerlich abzugsfähig; Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Bewirtungskostenbeleg vorliegt. Bei Rechnungen ab 150,00? € ist der Name des Rechnungsempfängers auf der entsprechenden Rechnung für den Vorsteuerabzug unverzichtbar!
  • Kein Vorsteuerabzug bei ungenauer Leistungsbeschreibung: Die Finanzverwaltung will anhand der Rechnung überprüfen, ob die Leistung tatsächlich erbracht wurde, um missbräuchliche Abrechnungen zu verhindern. So reicht bei Werkleistungen beispielsweise die allgemeine Bezeichnung „Fliesenarbeiten“ wohl nicht mehr aus.
  • Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Immobilien: Immobilien, die teilweise auch privat genutzt wurden, konnten bisher insgesamt dem Unternehmensvermögen mit entsprechendem Vorsteuerabzug zugeordnet werden (Liquiditätsvorteil), wenn die Immobilie zu mindestens 10 % für betriebliche Zwecke genutzt wurde. Dieses wird voraussichtlich nur noch für im Jahr 2010 angeschaffte bzw. fertig gestellte Immobilien funktionieren, vgl. Seite 9 des beigefügten Infos.

2. Gefahr bei Finanzierung mit Lebensversicherungen

Private Lebensversicherungen werden teilweise zur Sicherung von betrieblichen Darlehen benutzt. Hieraus kann eine Steuerschädlichkeit resultieren mit der Folge, dass die Erträge der Lebensversicherung steuerpflichtig werden. Um dies zu vermeiden, sind genaue Spielregeln einzuhalten, die von der Finanzverwaltung zunehmend verschärft werden. Sollten Sie diesbezüglich Beratungsbedarf haben, setzen Sie sich rechtzeitig vorab mit uns in Verbindung.

3. Abgeltungsteuer

Obgleich die Besteuerung der Kapitalerträge eigentlich durch die pauschale Abgeltungsteuer abgegolten sein soll, ist es im Regelfall günstiger, die Kapitalerträge in der privaten Steuererklärung – Stichwort Günstigerprüfung – anzugeben. Dies gilt insbesondere, falls der Freibetrag nicht ausgeschöpft wurde bzw. gar kein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Sofern Krankheitskosten oder Spenden angefallen sind, erhöhen bzw. ermöglichen die Kapitaleinkünfte – nur wenn sie angegeben werden – den steuerlichen Abzug.

4. Risiken für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Seit 2009 gilt ein neuer § 648 a BGB: Eine WEG, die durch den Verwalter zu bezahlende Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum vergibt, muss zunächst bei den Eigentümern Umlagen einfordern. Ein Bauunternehmer darf nämlich über 110? % der vereinbarten Vergütung eine Zahlungssicherheit fordern und dies innerhalb einer Frist von zwei Wochen. Schafft die WEG das nicht, muss sie mit einer Kündigung und entsprechenden Schadensersatzforderungen des Unternehmers rechnen.

5. Kontopfändungsschutz

Ab dem 01.07.2010 ist es dem Verbraucher möglich, mit den Banken zu vereinbaren, dass ein bereits bestehendes Girokonto als sogenanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Diese Vereinbarung führt zum Bestehen eines Pfändungsschutzes in Höhe der Pfändungsfreibeträge, zur Zeit in Höhe von 985,15? € pro Monat. Dieses kann gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu empfehlen sein.

6. Arbeitsrecht

Anlässlich eines aktuellen Falles – Stichwort „Vulkanasche“ – stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Mitarbeiter nicht zur Arbeit kommen kann. Grundsätzlich trägt das Risiko für den Arbeitsweg der Arbeitnehmer, so dass ihm bei Nichterscheinen entweder Urlaub gestrichen wird oder er keine Vergütung für diese Tage erhält. Da ihn beispielsweise bei Unwetter, Zugausfalls in Folge von Streiks oder Vulkanausbrüchen keine Schuld trifft, ist eine Kündigung seitens des Arbeitgebers nur deswegen nicht möglich.

7. Schufa

Seit April können Privatpersonen einmal im Jahr kostenlos bei der Schufa einen Antrag stellen um zu erfahren, welche Daten über ihn gespeichert sind. Im Rahmen von Finanzierungsverhandlungen kann es grundsätzlich empfehlenswert sein, bei mehreren Kreditinstituten Kreditanfragen zu stellen. Hier ist jedoch Vorsicht angeraten, denn – je nach Art der Schufa-Anfrage der Bank – kann das Rating bzw. der Schufa-Eintrag negativ verändert werden. Für weitergehende Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Stand Juni 2010

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