24 Sep Mandanteninfo III. Quartal 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt unser umfangreiches Mandanteninformationsschreiben, wobei wir nachfolgend noch einige Punkte besonders hervorheben möchten:
1. Vorsicht Falle
a) Gewerbeauskunft-Zentrale etc.
Unseriöse Anbieter versenden zur Zeit diverse Fragebögen bezüglich angeblicher Eintragungen in Registern etc.. Trotz der amtlich aussehenden Formulare handelt es sich in der Regel um nichts anderes als „Abzocke“, so dass Sie diese Fragebögen unverzüglich entsorgen sollten.
b) Abmahnungen per Mail
Viele Mandanten erhalten per Mail Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Downloads; ein bereits eingeleitetes Strafverfahren könne angeblich nur durch unverzügliche Zahlung eines Pauschalbetrages ohne Aufhebens erledigt werden. Hier handelt es sich fast ausschließlich um sogenannte Phishing-Mails, mit denen illegalerweise versucht wird, an Ihre Kontodaten zu gelangen. Vorsicht ist angebracht!
c) Schriftliche Abmahnungen wegen Downloads
Wer tatsächlich Musik oder Filme aus dem Internet herunterlädt oder anbietet, riskiert durch sogenannte Abmahnkanzleien angeschrieben zu werden. Gegen Zahlung einer zumeist sehr hohen Gebühr werden Verstöße – sofern tatsächlich welche vorliegen – nicht weiter juristisch und strafrechtlich verfolgt.
Tipp: Wer in eine solche Falle tappt, kommt in der Regel ohne juristische Hilfe nicht weiter. Dr. Engel aus unserer Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung!
2. Steuern sparen durch die Krankenversicherung
Beiträge zur Krankenversicherung können ab dem Jahr 2009 für die sogenannte Basisvorsorge in unbegrenzter Höhe steuerlich abgezogen werden. Einige private Krankenversicherungen bieten daher nun an, gegen Zahlung eines erhöhten Beitrages, der voll steuerlich abzugsfähig ist, eine entsprechende Beitragsminderung im Alter zu „erkaufen“. Interessant hierbei ist die volle steuerliche Abzugsfähigkeit in der Ansparphase; für Vorteilhaftigkeitsberechnungen stehen wir gerne zur Verfügung!
3. Informationsaustausch
Seit einigen Tagen bekommen Rentner Post von der Finanzverwaltung, wenn bislang in der Steuererklärung – sofern eine solche abgegeben wurde – keine oder zu geringe Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angegeben wurden. Hintergrund ist, dass nicht nur die Kapitaleinkünfte und die Daten aus der Lohnsteuerkarte, sondern auch die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und zukünftig auch die von privaten Versicherungen elektronisch an die Finanzbehörden übertragen wurden, und zwar für die letzten fünf Jahre. Ein umfangreicher Datenabgleich erfolgt mittlerweile. Eine strafbefreiende Selbstanzeige durch Nacherklärung der Einkünfte ist grundsätzlich nur möglich, sofern die Tat – also die Nichterklärung von Einkünften – noch nicht entdeckt wurde und noch keine Post vom Finanzamt eingetrudelt ist. Hier kann Eile geboten sein.
4. Eigenbelege
Sollten im Einzelfall Ausgaben nicht durch einen Beleg nachgewiesen werden können, kann auch ein selbst erstellter Eigenbeleg, sofern dieser plausibel ist, für den Betriebsausgaben- oder Werbungskosten-Abzug ausreichen; dieses gilt z. B. auch bei Benzin- oder Telefonrechnungen. Lediglich der Vorsteuerabzug geht ohne Original-Rechnung verloren. Gleiches gilt für Gegenstände, die ursprünglich für den privaten Bereich erworben wurden und nunmehr beruflich oder betrieblich genutzt werden, wie z. B. ein Schreibtisch. Hier ist der Wert zu schätzen und durch einen Eigenbeleg zu dokumentieren.
5. Fristverkürzung für Unternehmer mit Auslandsbeziehungen ab 01.07.2010
Wer Geschäftsbeziehungen ins Ausland unterhält (Warenlieferungen oder Dienstleistungen an EU-Ausländer) muss in Zukunft noch eine weitere Meldung erstellen (sogenannte Zusammenfassende Meldung). Diese muss schon bis zum 25. des Folgemonats abgegeben werden, unabhängig davon, ob für die eigentliche Umsatzsteuervoranmeldung eine Fristverlängerung (also bis zum 10. des übernächsten Monats) gewährt wurde. Für alle Mandanten, die derartige Auslandsbeziehungen unterhalten, bedeutet dies, dass Sie uns rechtzeitig vor dem Abgabetermin und somit frühzeitiger als bisher die Belege einreichen müssen, damit aus der Finanzbuchführung auch die zusammenfassende Meldung fristgerecht vorbereitet werden kann.
6. Kapitaleinkünfte
Trotz Einführung einer sogenannten Abgeltungsteuer müssen in den meisten Fällen – vgl. Mandanten-Info, Seite 9 – noch die Einkünfte in den Steuererklärungen abgegeben werden.
7. Dauerbrenner Arbeitszimmer
Die Verfassungswidrigkeit wurde kürzlich höchstgerichtlich festgestellt, der Gesetzgeber muss rückwirkend ab 2007 für entsprechende Änderungen sorgen; wie diese aussehen werden, steht leider noch nicht fest. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Stand September 2010
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