Mandanteninfo IV. Quartal 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch in diesem Jahr beglückt uns der Gesetzgeber wieder mit einem neuen Jahressteuergesetz; dieses beinhaltet als so genannter „Lumpensammler“ rund 180 Änderungen, vor allem an den Steuergesetzen. Es wird voraussichtlich am 26.11.2010 vom Bundesrat verabschiedet und tritt Mitte Dezember in Kraft. Über die sonst noch wichtigen Punkte und Neuerungen wollen wir Sie nachfolgend informieren:

1. Formalismus

Die Anforderungen der Finanzverwaltung an die Einhaltung von Formalien, beispielsweise bei der Kassenführung oder bei der Rechnungsschreibung, steigen immer mehr. Eine Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen!

2. Fristverlängerung

Neben dem erhöhten Formalismus überwachen die Finanzämter die Fristen zudem kritischer; verspätete Abgaben von Steuervoranmeldungen oder Steuererklärungen werden durch Verspätungszuschläge geahndet. Diesbezügliche Fristverlängerungsanträge beispielsweise zur Abgabe der Steuererklärungen 2009, deren Frist am 31.12.2010 abläuft, werden nunmehr regelmäßig abgelehnt.

3. Strategien und Tipps zum Jahresende

  • a) Investitionen möglichst vorziehen, da für Unternehmer nur noch für die in 2010 getätigten Investitionen der erhöhte degressive Abschreibungssatz – bis zu 25 % – gilt.
  • b) Bei Nichtbilanzierenden, bei Arbeitnehmern und bei Vermietern kann es sich lohnen, Rechnungen ggf. vorab zu bezahlen, um noch die Steuerlast 2010 zu vermindern.

    Tipp: Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Miete, Versicherung etc. müssen noch vor dem 20.12.2010 abgeflossen sein, um eine Belastung in 2010 nachzuweisen.

  • c) Steuerersparnis durch Entnahmegestaltung für Unternehmer: für nicht entnommene Gewinne können Bilanzierende einen niedrigeren Steuersatz beanspruchen. Bei höheren Kapitalkonten kann jedoch eventuell empfehlenswert sein, höhere Entnahmen noch vor dem Bilanzstichtag zu tätigen, um den Investitionsabzugsbetrag nutzen zu können.

    Tipp: Durch gezielte Entnahmen Steuern sparen: Sprechen Sie uns gerne an.

4. Wegfall der Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch für 2011. Änderungen beim Familienstand, der Religionszugehörigkeit etc. müssen daher auf der Lohnsteuerkarte 2010 korrigiert werden.

5. Online-Banking

Das Online-Banking vereinfacht den täglichen Zahlungsverkehr und ist oft kostengünstiger, doch gelten für Unternehmer besondere Spielregeln; wir verweisen auf Seite 4 des beigefügten Mandanteninfos.

6. Krankenversicherungsbeiträge auf Direktversicherungsrenten

Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen im Regelfall der Krankenversicherungspflicht; dies galt bisher auch, wenn ein Vertrag nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer privat fortgeführt wurde. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt dies nun in bestimmten Fällen jedoch nicht mehr.

Tipp: Bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis sollte die Versicherungsnehmerstellung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer wechseln.

7. Datenaustausch

Die deutsche Rentenversicherung und die privaten Rentenversicherungen unterrichten die Finanzämter elektronisch über die geleisteten Zahlungen; ein Abgleich der Daten mit den bisher erklärten Einkünften wurde von der Finanzverwaltung bei den Rentnern vorgenommen, die bisher steuerlich erfasst wurden. Ab 2011 werden auch die Rentner angeschrieben, die bislang noch keine Steuererklärung abgegeben haben.

Tipp: Rechtzeitige Selbstanzeige erspart eventuell strafrechtliche Risiken.

8. Dauerbrenner häusliches Arbeitszimmer

Diesbezüglich verweisen wir auf Seite 10 des beigefügten Infos; im Jahressteuergesetz 2010 werden die bis 2006 geltenden Regelungen wohl weitgehend wieder eingeführt.

9. Abgeltungsteuer und Wertpapierverluste bei mehreren Depots

Verluste, beispielsweise aus Aktiengeschäften, bei einer Bank werden üblicherweise mit zukünftigen Gewinnen bei dieser Bank verrechnet; wünscht man jedoch eine Verrechnung der Verluste von Bank A mit den Gewinnen bei Bank B, muss rechtzeitig vor dem 15.12.2010 eines jeden Jahres eine „Bescheinigung verbleibender Verluste“ beantragt werden.

Tipp: Ob dieses sinnvoll ist, kann nur individuell beantwortet werden; sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.

10. Verschärfungen Steuerstrafrecht

  • a) Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz gelten für alle Konten, die zukünftig neu angelegt werden bzw. für alle ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Kontobewegungen neue Informationspflichten seitens der Banken; wie die Vergangenheit behandelt wird (z. B. Pauschalsteuer), ist noch offen.
  • b) Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Gemäß einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs gilt die Tat bereits als entdeckt, wenn z. B. in den Medien verlautbart wird, dass die Regierung eine CD mit Daten von Steuersündern von Bank XY angekauft hat.

Scheuen Sie sich nicht, bei Rückfragen uns anzurufen.

Stand November 2010

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