Schwerpunkt der Finanzämter

Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 17.07.2009

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden genau geprüft

Zunehmend werden Steuererklärungen, in denen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien deklariert werden, vom Finanzamt genau überprüft. Nicht immer erfolgt sofort eine steuerliche Außenprüfung bei der ersten Rückfrage, doch auch eine intensive Überprüfung der Steuererklärung mit entsprechenden Rückfragen sollte man versuchen, im Vorfeld zu vermeiden. Nachfolgend sind einige Anhaltspunkte aufgeführt, wann die Finanzverwaltung stutzig wird und die Vermietungseinkünfte zu einem Prüfungsschwerpunkt erklärt werden können.

Auffällig sind die trotz der allgemeinen Preissteigerung konstanten oder sogar schrumpfenden Mieten. Auch wenn der Vermieter froh ist, überhaupt einen solventen Mieter gefunden zu haben, vermutet der Fiskus außersteuerliche Beweggründe und überprüft die vereinbarte bzw. deklarierte Miete mit der ortsüblichen Miete. Diesbezüglich wird der Fiskus im Regelfall auch Mietverträge anfordern, um zu überprüfen, ob ggf. sogar ein Mietverhältnis mit nahen Angehörigen besteht, was eine besondere intensive steuerliche Überprüfung hervorruft.

Weitere Diskussionspunkte der Finanzverwaltung sind vielfach die Nebenkosten. Diese werden häufig in einer Summe vereinnahmt und in der Steuererklärung angegeben, die enthaltenen Umlagen bzw. auch die Endabrechnung der Nebenkosten wird dabei eher stiefmütterlich beurteilt. Hier ist dringend anzuraten, auch angesichts der Verjährung von Nebenkostennachforderungen, Nebenkostenabrechnungen zeitnah zu erstellen; sollten Vermieter z. B. aus besonderen Gründen auf eine Nebenkostennachforderung verzichten oder mit der Miete runtergehen, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zu notieren bzw. anzugeben, warum eine Mietminderung bzw. der Verzicht auf die Nebenkostennachzahlung vorgenommen wurde (hohe Arbeitslosigkeit in der Region, Mietausfälle, Mietstundungen oder ähnliches). Auf diese Weise sind die Chancen höher, dass die Steuererklärungen ohne intensive und zeitraubende Rückfragen durchgewunken werden.

Stand Juli 2009
Alle Angaben ohne Gewähr
Copyright © 2009 Korte & Partner