Pflicht zur Registrierung von Photovoltaikanlagen

von Andreas Sutor, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht und Bau- und Architektenrecht

Betreiber von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, die Stammdaten ihrer Anlagen im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur einzutragen. Bei Nichtregistrierung drohen Bußgelder und der Verlust der EEG-Vergütung. Eine Bestandsanlage, die vor dem 31.01.2019 bereits in Betrieb war, muss bis Ende Januar 2021 in das Register eingetragen werden. Bestandsanlagen, die nach dem 31.01.2019 in Betrieb gegangen sind und jede Neuanlage müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.