E-Rechnungen – Verpflichtung, Versand, Aufbewahrung, Erstellung

Über die Einführung der E-Rechnung haben wir bereits in unseren Mandanten-Informationen seit dem 2. Quartal 2024 fortlaufend berichtet und informiert. Die folgenden Punkte betreffen insbesondere sämtliche umsatzsteuerlichen Unternehmer; somit bspw. auch Vermieter oder Ärzte, die nur steuerfreie Umsätze erzielen, und Kleinunternehmer.