Abgeltung von Überstunden

Artikel in der Mitarbeiterzeitung des Prosper-Hospitals veröffentlicht am 01.12.2009

Überstunden sind nach § 1 Abs. 1 AVR die auf Anordnung des Dienstgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzen Arbeitsstunden hinausgehen.

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