28 Feb Befristete Befreiung
Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 28.02.2009
Änderungen der Steuergesetze tangieren Autofahrer
Im Rahmen des Konjunkturpaketes I wurden mehrere gesetzliche Vorschriften geändert oder neu eingeführt, die auch Autofahrer betreffen. Zunächst gibt es für Pkw´s mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 bekanntlich eine befristete KFZ- Steuerbefreiung für ein Jahr, um der Kaufzurückhaltung der Autofahrer entgegenzuwirken. Für Fahrzeuge, welche die Euro-5-Norm? und die Euro-6-Norm haben, verlängert sich die maximale KFZ- Steuerbefreiung auf 2 Jahre ab der Erstzulassung. Die Kfz- Steuerbefreiung endet in jedem Falle am 31.12.2010.
Steuerbegünstigung ab 2009 durch degressive Abschreibung
Gleichfalls im Rahmen des sogenannten Konjunkturpaketes wurden die Abschreibungsmöglichkeiten auch für den Kauf von betrieblichen Autos verbessert. Zum 01.01.2009 gibt es befristet auf 2 Jahre eine degressive Abschreibung in Höhe von 25%. Des Weiteren gibt es zusätzlich zur degressiven Abschreibung die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen, wobei die Schwellenwerte des dafür relevanten Betriebsvermögens und die Gewinngrenzen auf 335.000,00 Euro bzw. 200.000,00 Euro erhöht wurden.
Keine Wiedereinführung halber Vorsteuerabzug
Die Bundesregierung hatte bekanntlich die Absicht bekundet, dass der Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugen auf 50% reduziert werden sollte. Und unabhängig vom Anteil der tatsächlichen Privat- Nutzung sollte der Autofahrer nach der geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes pauschal nur noch die Hälfte der Vorsteuern grundsätzlich geltend machen können. Zum Glück hat man dieses Vorhaben aber nicht umgesetzt.
Stand Februar 2009
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