18 Jan Überlassung von Elektro- und Hybridfahrzeugen für private Fahrten an Arbeitnehmer
Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Privatnutzung bei der Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer von extern aufladbaren Elektro- und Hybridfahrzeugen wird künftig halbiert, es wird nunmehr als geldwerter Vorteil nur 0,5 % anstelle 1 % des inländischen Bruttolistenneupreises monatlich angesetzt wird. ...