Umweltprämie für Altautos

von Dr. Michael Korte

Einige Hersteller bieten den Kunden bei der Anschaffung eines Neu-Pkws eine sogenannte Umtauschprämie an, wenn diese zugleich das Altfahrzeug, welches ein Diesel der Abgasnormen 1 bis 4 ist, entsorgen lassen.

Unternehmer haben nunmehr ein Wahlrecht: Sie können die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen und versteuern, in diesem Fall bleiben die Anschaffungskosten des Pkws unverändert und werden über die Nutzungsdauer (in der Regel 6 Jahre) abgeschrieben. Die Zuschüsse können aber auch zunächst erfolgsneutral behandelt werden, indem sie von den Anschaffungskosten abgezogen werden.

Quelle: Verfügung des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt 19.04.2018