Besonderheiten bezüglich Corona-Prämien

Die Corona-Prämie kann bis zu 1.500,- € je Arbeitnehmer abgabenfrei ausgezahlt werden; Voraussetzung ist, dass die Prämie im Jahr 2020 abfließt. Nicht zulässig ist die abgabenfreie Auszahlung einer Prämie mit dem Dezemberlohn, wenn dieser erst im Januar ausgezahlt wird.

Die Corona-Prämie ist pro Arbeitsverhältnis möglich; sollte ein Arbeitnehmer zwei Arbeitsverhältnisse haben, einen Hauptjob und einen Minijob, so kann er je Arbeitsverhältnis 1.500,- € abgabenfrei erhalten – natürlich nur, wenn beide Arbeitgeber mitspielen.