Bundesprogramm „Ausbildung sichern“

von Dr. Michael S. Korte – Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Ausbildungsbetriebe können ab August 2020 Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung des Ausbildungsniveaus beantragen. Darüber hinaus gibt es noch Förderungen von Ausbildungsvergütungen bei Vermeidung von Kurzarbeit, Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben. Diesbezügliche Förderbekanntmachungen stehen teilweise noch aus.

Die Ausbildungsprämie beträgt für jeden neuen Auszubildenden zum 01.08.2020 2.000,- €, für einen neu geschaffenen (zusätzlichen) Ausbildungsplatz sogar 3.000,- €.

Die Förderung kann bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden; die Prämie wird jedoch erst nach Beendigung der Probezeit ausgezahlt. Wichtig ist eine zeitnahe Beantragung der Prämie, da der Fördertopf auf 500 Mio. € begrenzt ist und der Antrag maximal drei Monate nach Beendigung der Probezeit gestellt werden kann.

Erst in den FAQ des Ministeriums wird ersichtlich, dass nur kleine Unternehmen (KMU) betroffen sind, die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind. Hiervon ist auszugehen, wenn in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens ein Monat Kurzarbeit durchgeführt wurde oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich 60 % mindestens gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Dieses zusätzliche Erfordernis (Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten) wird bei den Veröffentlichungen in diversen Medien zu dieser Förderung oftmals nicht erwähnt.