Corona – Neuerungen NRW Soforthilfe (Zuschuss)

Aktuelle Änderungen und Neuerungen auf der Homepage www.wirtschaft.nrw hinsichtlich des Zuschussantrags (Stand 01.04.2020 – 08 Uhr):

  1. Ende Antragsfrist: nicht mehr 30.04., sondern 31.05.
  2. Maßgeblicher Monat für Beurteilung Umsatzrückgang 50%: nicht mehr zwingend März (2020 ggü 2019), sondern bei Antragstellung im April zählt der April (2020 ggü. 2019)
  3. Zuschuss gibt es nur für Haupterwerb und nur einmalig je Unternehmer
  4. Problematik: Umsatzeinbrüche wirken sich aufgrund der Abrechnungstechnik (z.B. bei Ärzten) später aus: Kriterium Auftragsverlust zählt: es müssen mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 01.03.2020 weggefallen sein
  5. Überprüfung: Falsche Angaben im Antrag werden als Subventionsbetrug gesehen und geahndet; eine Überprüfung findet in einem gesonderten Formular im Rahmen der Steuererklärung 2020 statt.
  6. Überkompensation: Ausgezahlt werden die entsprechenden Pauschalbeträge ohne weitere Überprüfung; zuviel erhaltene Beträge (aufgrund anderer Zuschüsse/ Fördermaßnahmen oder aufgrund entfallener Kosten, Berechnung: Umsatzausfall abzgl. eingesparter Kosten) sind zurückzuzahlen. Dieses wird spätestens bei der Steuererklärung 2020 überprüft.

Die verbindlichen Informationen gibt es auf Internetseiten der Landesregierung, die laufend aktualisiert werden: