01 Apr Corona – Neuerungen NRW Soforthilfe (Zuschuss)
Aktuelle Änderungen und Neuerungen auf der Homepage www.wirtschaft.nrw hinsichtlich des Zuschussantrags (Stand 01.04.2020 – 08 Uhr):
- Ende Antragsfrist: nicht mehr 30.04., sondern 31.05.
- Maßgeblicher Monat für Beurteilung Umsatzrückgang 50%: nicht mehr zwingend März (2020 ggü 2019), sondern bei Antragstellung im April zählt der April (2020 ggü. 2019)
- Zuschuss gibt es nur für Haupterwerb und nur einmalig je Unternehmer
- Problematik: Umsatzeinbrüche wirken sich aufgrund der Abrechnungstechnik (z.B. bei Ärzten) später aus: Kriterium Auftragsverlust zählt: es müssen mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 01.03.2020 weggefallen sein
- Überprüfung: Falsche Angaben im Antrag werden als Subventionsbetrug gesehen und geahndet; eine Überprüfung findet in einem gesonderten Formular im Rahmen der Steuererklärung 2020 statt.
- Überkompensation: Ausgezahlt werden die entsprechenden Pauschalbeträge ohne weitere Überprüfung; zuviel erhaltene Beträge (aufgrund anderer Zuschüsse/ Fördermaßnahmen oder aufgrund entfallener Kosten, Berechnung: Umsatzausfall abzgl. eingesparter Kosten) sind zurückzuzahlen. Dieses wird spätestens bei der Steuererklärung 2020 überprüft.