Die betriebliche Altersversorgung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen

von Dipl.-Kfm und StB Michael S. Korte und RA, StB und vBP Gregor- B. Sprißler
erschienen im IWW-Verlag

Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse bis 400 Euro (Mini- Jobs) sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt. Sie eignen sich auch vorzüglich für die Beschäftigung des Ehegatten. Einziges Manko: Die 400-Euro- Grenze bildet ein enges Korsett. Den vollständigen Artikel möchten wir Ihnen hier als PDF-Dokument anbieten:

Die betriebliche Altersversorgung bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen