Die elektronische Bilanz ab 2011

Von Dr. Michael S. Korte – Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer – veröffentlicht auf Ruhr-Lippe-Marktplatz.de

Für Unternehmer heißt es zunehmend „Elektronik statt Papier“, was an sich nicht nachteilig sein muss. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, sollten Unternehmer ihren Jahresabschluss (soweit sie also den Gewinn durch Bilanz ermitteln) eigentlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dieses stand bis zum 09.11.2010 fest, wobei der Umfang der Datenübermittlung noch erheblich diskutiert wird. Bereits zu Beginn des Jahres 2010 hat die Finanzverwaltung zur Umsetzung dieser Neuregelung Stellung bezogen und festgelegt, in welchem Datenformat diese Informationen übertragen werden müssen. Problematisch hierbei ist, dass die vom Finanzamt angeforderten Muss-Felder zur elektronischen Übertragung über die handelsrechtliche Bilanzgliederung deutlich hinausgehen, was in der Praxis bedeutet, dass viele Unternehmen ihre Kontenpläne deutlich erweitern müssen.

Neben dem Zusatzaufwand für die Unternehmen werden der Finanzverwaltung umfangreiche Kontrollmöglichkeiten geschaffen. Mit Hilfe dieser Datensammlung kann die Finanzverwaltung nun automatische Prüfprogramme einsetzen, um so Auffälligkeiten in den Zahlen – auch im Vergleich zu anderen Unternehmen – als Anlass für weitere Fragen und ggf. Prüfungen vor Ort zu nehmen. Es gibt zwar eine Möglichkeit, bei der Finanzbehörde zur Vermeidung von Härten auf eine elektronische Übermittlung zu verzichten, was jedoch nur in Ausnahmefällen erfolgsversprechend sein dürfte. Da jedoch die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den allermeisten Unternehmen gar nicht vorhanden sind, wird diese Verpflichtung voraussichtlich durch das Jahressteuergesetz 2010, über das der Bundesrat am 17.12.2010 entscheiden wird, um ein Jahr verschoben, so die Information aus dem Bundesfinanzministerium am 09.11.2010 .