Wenn der Arbeitnehmer seinen Pkw least und diesen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist eine Leasingsonderzahlung nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15.04.2010 steuerlich nicht anzusetzen, wenn er die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer ansetzt....