Gestaltung durch Leasingzahlungen bei Arbeitnehmern?

Von Dr. Michael S. Korte – Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer – veröffentlicht auf Ruhr-Lippe-Marktplatz.de

Wenn der Arbeitnehmer seinen Pkw least und diesen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einsetzt, ist eine Leasingsonderzahlung nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15.04.2010 steuerlich nicht anzusetzen, wenn er die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer ansetzt.

Für Fahrten im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit kommt jedoch eine entsprechende Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung in Betracht, wenn die Dienstreise nicht pauschal nach Kilometersätzen abgerechnet wird, sondern die tatsächlichen Kosten pro Kilometer geltend gemacht werden. Wer beispielsweise Ende 2010 eine Leasingsonderzahlung für einen Zeitraum von drei Jahren leistet und den Pkw für Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit und für Privatfahrten nutzt, kann die Zahlung für den Anteil der Auswärtstätigkeit in 2010 als Werbungskosten ansetzen, sofern die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

Werden jedoch im Jahr 2011 und 2012 nicht mehr die tatsächlichen Kosten, sondern die Pauschale (0,30 € pro gefahrenen Kilometer) angesetzt, wird der Werbungskostenabzug in 2010 um 2/3 rückwirkend gekürzt. Was tatsächlich günstiger ist – Pauschale oder tatsächliche Kosten pro Kilometer – muss individuell anhand einer Vergleichsrechnung ermittelt werden.