Förderprogramm für Digitalisierung des Einzelhandels

von Dr. Michael Korte, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW startet einen Förderaufruf im Rahmen des Programms „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – NRW die Digitalzuschuss Handel“.

Hiermit sollen Händler unterstützt werden, digitale Möglichkeiten zur Bewerbung, Vermarktung und Beratung, zum Verkauf und zur Ausgabe der Auslieferung der Waren zum Einsatz zu bringen.
Begünstigt sind Unternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie bis 10 Mio. € Umsatz. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000,- € als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 100 %.

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die vor der Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Beispielhaft kann auch der Einsatz eines digitalen Kassensystems gefördert werden. Beantragung, Förderrichtlinien sowie Beispiele nur im Internet unter www.digihandel.nrw.

Aktuell (29.12.2021)

Das ursprünglich bis Ende 2021 befristete Projekt wurde bis 2024 verlängert.