Gekürzte Vorsteuer

Artikel in der Recklinghäuser Zeitung veröffentlicht am 19.07.2008

Finanzämter planen Verteuerung für Firmenwagen ab 2009

Gegenüber dem Referentenentwurf gab es inzwischen einige deutliche Änderungen bei dem Jahressteuergesetz 2009. Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 den Entwurf verabschiedet und dabei den Vorsteuerabzug für Autos deutlich verschlechtert. Diese Änderung bewirkt nämlich, dass man beim selbstgenutzten Firmenwagen ab 2009 noch tiefer in die Taschen greifen muss. Kauft ein Unternehmer aber jetzt noch im Kalenderjahr 2008 einen Firmenwagen für beispielsweise 100.000,00 € zzgl. 19.000,00 € Mehrwertsteuer, brauchte er nur den Nettokaufpreis von 100.000,00 € aufzubringen, weil auch bei teilweise nichtunternehmerisch genutzten Autos der Unternehmer grundsätzlich die vollen 19.000,00 € als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt. Andererseits muss er regelmäßig Umsatzsteuer bezahlen für die sogenannten nichtunternehmerischen Fahrten.

Steuervereinfachung beabsichtigt

Die Gesetzesänderung ab 2009 soll angeblich der Steuervereinfachung und daneben auch der Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen dienen. Von der Einschränkung des Vorsteuerabzugs ab 2009 auf nur noch 50 % sind Fahrzeuge betroffen, die auch für unternehmensfremde Zwecke verwendet werden wie z. B. durch die private Nutzung vom Unternehmer oder einem Gesellschafter. Von dieser Gesetzesänderung sind aber nicht betroffen Fahrzeuge, die zwar ab 2009 angeschafft, aber ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch solche Fahrzeuge, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden. Wenn jedoch ein Fahrzeug sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Zwecke verwendet wird, kommt ein Vorsteuerabzug ab 2009 von nur noch 50 % in Betracht für die Anschaffung oder Herstellung des Autos, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete, das Leasing oder den Betrieb von Fahrzeugen. Im Gegenzug entfällt die bisher notwendige Versteuerung der nichtunternehmerischen Verwendung als sogenannte unentgeltliche Wertabgabe nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes. Dadurch entfällt aus umsatzsteuerlicher Sicht für den Unternehmer unter anderem die Verpflichtung, den unternehmerischen bzw. nichtunternehmerischen Nutzungsgrad des betreffenden Fahrzeugs beständig zu überwachen. So lautet zumindest die Begründung des Gesetzgebers zu dieser drastischen Gesetzesänderung.

Absegnung der EU erforderlich

Beim Kauf des Autos müssen die Unternehmer ab 2009 zusätzlich die halbe Vorsteuer letztlich mit finanzieren und insofern wird das Auto im Zeitpunkt des Kaufes natürlich entsprechend teurer. Dieser Nachteil wird nur im Laufe der Jahre teilweise ausgeglichen, weil zum Ausgleich die private Nutzung des Autos ab dem 01.01.2009 nicht mehr als Eigenverbrauch zu versteuern ist. Von dieser Änderung sind Unternehmer wie beispielsweise Freiberufler, Handwerksmeister, Geschäftsleute, Einzelhändler etc. betroffen. Diese Gesetzesänderung steht natürlich auch unter dem Vorbehalt, dass die EU diese Gesetzgebungspläne absegnet.

Kauf nach 2008 vorziehen

Planen Unternehmer, nur teilweise unternehmerisch genutzte Firmen-Pkw´s demnächst anzuschaffen, so wird es aus Liquiditätsgründen zu überlegen sein, diese Anschaffung ggf. in das Jahr 2008 vorzuverlegen. Nur dann ist es sicher, noch den vollen Vorsteuerbetrag aus der Anschaffung des Autos zu bekommen. Dadurch erreicht man, dass auch aus den weiteren Betriebskosten usw. weiterhin ein voller Vorsteuerabzug möglich ist und aber auch andererseits die wie bisher übliche Eigenverbrauchsbesteuerung Anwendung findet.

So ganz neu scheint diese Gesetzesänderung ja nicht zu sein. Vor einigen Jahren gab es nämlich schon einmal eine gesetzliche Regelung für einen solchen 50 %-igen Vorsteuerabzug. Dabei sprachen viele Umsatzsteuerfachleute in der Fachpresse von einer der größten steuerlichen Missgeburten. Es ist erstaunlich, dass es insofern jetzt aber doch eine Wiederholung gibt. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Kabinettsbeschluss auch letztlich im abschließenden Gesetzgebungsverfahren Bestand haben wird und was dann auch noch Brüssel sagen wird.

Stand Juli/ 2008
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